Mit dem Projekt Justitia 4.0 soll die Digitalisierung der Schweizer Justiz und Anwaltschaft vorangebracht werden. Ziel des Gesamtvorhabens ist es, dass die heutigen Papierakten eines Tages durch elektronische Dossiers ersetzt werden. Der gesamte Rechtsverkehr soll künftig in allen Verfahren der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte elektronisch erfolgen.
Betroffen von den Änderungen sind über 15'000 Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie rund 12'000 Anwältinnen und Anwälte und deren Personal. Neben einer Applikation für eine digitale Justizakte (JAA) soll mit dem Projekt auch eine sichere Plattform mit dem Namen Justitia.Swiss geschaffen werden.
Budget unterschritten
Die Verantwortung für das Gesamtvorhaben liegt bei Jacques Bühler, Bereichsleiter für die strategischen IT-Projekte des Bundesgerichts. Er führt das Projekt zusammen mit 14 weiteren Personen. Hinzu kommen 8 verschiedene Fachgruppen, die jeweils ihre Expertise einbringen können. In einem Jahresbericht für das vergangene Jahr werden Fakten zum Unterfangen erläutert.
Das Projekt wird von den Exekutiven (KKJPD) und den Gerichten je zur Hälfte finanziert, wobei das Bundesgericht wiederum 50% des Gerichtsanteils übernimmt. Das Projektjahr 2022 wurde mit einem Gesamtbudget von 7,4 Millionen Franken abgeschlossen. Davon wurden allerdings 3,3 Millionen Franken noch nicht verwendet, weil die Realisierungsarbeiten der Plattform Justitia.Swiss später als geplant starteten und gewisse Projektressourcen noch nicht beansprucht wurden.
In einem nächsten Projektschritt sollen bis Anfang 2024 verschiedene Grundversionen der Plattform entwickelt und getestet werden. Diese Basisversion soll dabei noch nicht alle Geschäftsfälle abbilden, aber alle definierten Sicherheitsstandards erfüllen, heisst es im Bericht.
Welche Lösung passt?
Der Projektausschuss tagte 2022 insgesamt sechsmal. Besondere Diskussionen habe es dabei zum Projekt eJustizakte-Applikation (JAA) gegeben. Aus diesem Grund seien zwei Varianten zur Beschaffung einer digitalen Justizakte weiterverfolgt worden. Eine davon betraf die Übernahme einer österreichischen Lösung, die andere eine Beschaffung am Markt mittels einer WTO-Ausschreibung.
Die Umsetzung soll nun mit einer Machbarkeitsstudie evaluiert werden. So soll entschieden werden, ob die österreichische Version für einen breiten Einsatz in der Schweizer Justiz geeignet ist. Zudem sollen 3 Proofs of Concepts mit anderen Lösungen auf dem Markt durchgeführt werden. Eine Entscheidung soll noch im ersten Halbjahr 2023 erfolgen.
Im Gespräch mit inside-it.ch hatte Gesamtprojektleiter Jacques Bühler erklärt: "Wir wollen alle Lieferobjekte, also Plattform, Justizakte-Applikation und Transformationsmassnahmen, bis 2025 parat haben – in einer brauchbaren, erprobten Version."