Nach dem Debakel um die Onlineplattform "meineimpfungen.ch" hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) mit der Rolle des Bundesamtes für Gesundheit auseinandergesetzt. Konkret untersuchte die GPK-N die Aufsichtstätigkeiten des BAG über die Stiftung Meineimpfungen, die das E-Impfdossier betrieb und über Jahre finanziell vom Bund unterstützt wurde.
Die Geschäftsprüfungskommission befindet, dass die Aufsicht des BAG über die Stiftung zurückhaltend war. Der Bundesrat stimmt dem zu. Bei Versäumnissen der Stiftung, wie dem verspäteten Einreichen von Berichten oder Rechnungen, wären raschere und kritischere Nachfragen angezeigt gewesen, so die Regierung in einer Mitteilung.
Konsumentenschutz bezeichnet Fazit als "besorgniserregend"
Allerdings findet die GPK auch, dass das BAG bezüglich der Datensicherheit bei der Stiftung Meineimpfungen "angemessen gehandelt" habe. Dem Aspekt des Datenschutzes sei genügend Beachtung zugekommen, so die Kommission.
Dieses Fazit kritisiert der Konsumentenschutz scharf: "Dass die Geschäftsprüfungskommission und der Bundesrat der Aufsicht des BAG gute Noten bezüglich Datenschutz und Datensicherheit geben, ist erschreckend. Es stellt sich die Frage, wie die Kommission zu einer dermassen positiven Einschätzung kam", sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Man müsse sich auch fragen, ob die Kommission "sich bewusst war, wie schlampig und unkontrolliert die Verantwortlichen gehandelt hatten".
Dieses "Gutheissen von Verantwortungslosigkeit", wenn es um die Sicherheit von persönlichen Daten gehe, sei umso besorgniserregender, weil beim Bund mit dem E-Patientendossier, der E-ID und E-Voting gleich mehrere äusserst sensible Digitalisierungsprojekte anstehen, fügt Stalder an.