Nächste IT-Panne bei der Arbeitslosenversicherung

9. Juni 2026 um 09:16
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Foto: Getty Images / Unsplash+

Regionale Arbeitsvermittlungszentren und kantonale Behörden konnten zeitweise nicht auf wichtige Anwendungen zugreifen.

Bei der Arbeitsvermittlung von Bund und Kantonen haben die IT-Systeme im Mai erneut vorübergehend nicht funktioniert. Das gab der Bundesrat in der Fragestunde des Nationalrates bekannt.
Die regionalen Arbeitsvermittlungen und die für Verfügungen zuständigen Stellen hätten tagelang nicht auf das System zugreifen können, schrieb Nationalrat Thomas Stettler (SVP/JU) in einer Frage. Die kantonalen Stellen seien blockiert gewesen und hätten nicht arbeiten können.
Zwischen dem 11. und dem 18. Mai habe es Probleme gegeben, die aber mit der Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems Asal 2.0 nichts zu tun hätten, schrieb der Bundesrat nun. Die neuen Störungen seien auf einen Ausfall des zentralen Authentifizierungssystems zurückzuführen gewesen. Dieses nutzten mehrere Anwendungen der Bundesverwaltung sowie verschiedene kantonale Behörden. Probleme gab es auch mit von den regionalen Arbeitsvermittlungen genutzten Spezialanwendungen.

Holpriger Start für Asal 2.0

Anfang dieses Jahres führte der Wechsel auf das neue Auszahlungssystem Asal 2.0 zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Arbeitslosengeldern und Neuanmeldungen. Erwerbslose mussten deshalb teilweise lange auf ihre ersten Auszahlungen warten. Es mussten deswegen auch Vorschüsse geleistet werden.
Seit März 2026 gebe es keine Zahlungsrückstände der Arbeitslosenkassen mehr, schrieb der Bundesrat – obwohl damals noch von bestehenden Rückständen die Rede war. Erhebliche Fortschritte gebe es auch bei der Bearbeitung neuer Anträge. Schon im Frühjahr räumte die zuständige Bundesbehörde Fehler bei der Einführung von Asal 2.0 ein.
Allerdings gab es im Mai auch zwei kurze Unterbrechungen bei Asal 2.0, die aber rasch behoben werden konnten, wie der Bundesrat schrieb. Diese Vorfälle seien bedauerlich, stellten aber die allgemeine Stabilität der Systeme nicht in Frage.

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