Das Parlament will für die breite Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) Bundesgelder bereitstellen. Der Ständerat hat als Zweitrat trotz vielfacher Kritik einer Übergangsfinanzierung zugestimmt. Ende Dezember hatte
der Nationalrat das Geschäft bereits angenommen.
30 Franken pro eröffnetem EPD
Mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die kleine Kammer am Dienstag einen Verpflichtungskredit im Umfang von 30 Millionen Franken für die Dauer von maximal fünf Jahren gut. Die Vorlage kann voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Dann kann der Bund pro eröffnetem EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen.
Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers. Die Stammgemeinschaften können die Finanzhilfen auch rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen.
Grosse Reform braucht Zeit
Auch die dazugehörige Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier fand im Ständerat eine deutliche Mehrheit. Der Ständerat orientierte sich dabei weitgehend am Entwurf des Bundesrats und lehnte weitergehende Beschlüsse des Nationalrats ab, um die Vorlage nicht zu überladen.
Die inhaltliche Diskussion zur künftigen Ausgestaltung des EPD müsse im Rahmen einer umfassenden Reform angegangen werden, so der Tenor. Eine solche hat der Bundesrat für Sommer 2024 angekündigt. Dabei soll unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden.
Anschlusspflicht (noch) kein Thema
Anders als der Nationalrat lehnte es der Ständerat ab, vor der umfassenden Reform inhaltliche Änderungen am Projekt anzubringen. Beispielsweise will die kleine Kammer die Kantone nicht dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften gleichermassen zu unterstützen. Dadurch wären die bereits getätigten Investitionen verschiedener Kantone zu wenig geschützt, so die Argumentation der Mehrheit.
Auch eine vom Nationalrat beschlossene Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer lehnte der Ständerat ab. Eine solche sei für das Funktionieren des EPD zwar zentral, müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision des E-Patientendossiers angegangen werden.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.