Seit rund 15 Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen, heisst es bei der Bundeskanzlei. Die laufenden Versuche der Kantone wurden 2019 jedoch gestoppt, nachdem Tests
Security-Lücken im E-Voting-System der Post aufgedeckt hatten.
Mittlerweile hat die Post das E-Voting neu aufgegleist und auch beim Bund laufen die Arbeiten für einen Neustart. Änderungen bei der Verordnung über die politischen Rechte und der Verordnung zur elektronischen Stimmabgabe sollen E-Voting in den Kantonen wieder ermöglichen. Die Gesetzesvorschläge wurden
Ende April in die Vernehmlassung geschickt. Diese ist inzwischen abgeschlossen. Ein Ergebnisbericht liegt noch nicht vor, die Stellungnahmen der Kantone sind mittlerweile aber verfügbar, wie der 'NZZ' aufgefallen ist.
Ein Nein aus Schwyz und Jura
Mit der Teilrevision ändert sich nichts an der rechtlichen Zuständigkeit der Kantone. Sie sind für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig. Sie können auch weiterhin selbst entscheiden, ob und mit welchem System sie E-Voting anbieten wollen. Der Bund setzt hierzu aber den rechtlichen Rahmen und ist Bewilligungsbehörde.
In St. Gallen sei man von den Vorteilen des elektronischen Stimmkanals überzeugt und begrüsse, dass mit der Revision die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Versuchsbetrieb wieder aufnehmen zu können. St. Gallen stehe zum Thema in engem Kontakt mit weiteren Kantonen. Entsprechend fallen die Rückmeldungen aus Bern, Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden, Aargau, Thurgau und Neuenburg aus. Betont werden unter anderem die Vorteile von E-Voting für Auslandsschweizer.
Als grundsätzlich geeignet beurteilt auch Appenzell Innerrhoden die vorgeschlagene Lösung mit vollständig verifiziertem System, dem verstärkten Einbezug der Wissenschaft und einem hohen Mass an öffentlicher Kontrolle.
Der Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden äussert sich zurückhaltend, da man sich bislang nicht am E-Voting beteiligt habe und dies auch nicht plane. Ein klares Nein gibt es auch aus Schwyz und dem Jura.
Personeller Aufwand und Kosten steigen
Aus der Westschweiz kommt etwas Kritik: Für die Kantone sei der Weg herausfordernd. Die
Angelegenheit sei komplex und man gehe davon aus, dass damit der Personal- und Kostenaufwand steige, schreibt der Kanton Freiburg. Ähnlich klingt es aus Luzern und Zürich: Das Bewilligungsverfahren solle vereinfacht werden. "Die Kosten für E-Voting sind hoch", so Zürich. Durch die zusätzlichen Anforderungen erhöhten sich die Kosten weiter.
Der Bund reguliere die elektronische Stimmabgabe sehr ausführlich und lasse den Kantonen wenig Gestaltungsfreiheit. Gleichzeitig seien es die Kantone, die einen grossen Teil der Kosten zahlen, bemängelt Bern. Der Bund sollte sich deshalb deutlich stärker an den Kosten beteiligen.
Dass der Entscheid über die Wiederaufnahme oder Einstellung der elektronischen Stimmabgabe allein vom Bundesrat abhänge, führe zudem zu "einer grossen Verunsicherung bei den Kantonen", wird aus Fribourg angefügt.