Frist für Safe-Harbor-Nachfolge verstrichen

1. Februar 2016 um 11:41
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Im Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe-Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und der EU --http://www.

Im Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe-Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Das im Jahr 2000 beschlossene Abkommen beruhte auf der Annahme, dass die USA einen angemessenen Schutz für aus der EU übermittelte persönliche Daten bieten. Mitunter Grund für die Entscheidung waren die Enthüllungen von Snowden, die zeigten, dass persönliche Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch die Behörden geschützt sind.
Nach dem Entscheid des EuGH hatte die als Artikel-29 bekannte Arbeitsgruppe europäischer Datenschützer eine Übergangsfrist bis Februar gesetzt. In dieser Zeit hätte ein neues Datenschutzabkommen beschlossen werden sollen. Danach würden "alle notwendigen Massnahmen" ergriffen werden. Auch Bussgelder hatte die Arbeitsgruppe nicht ausgeschlossen.
An den Verhandlungen waren neben der Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbehörden und der EU-Kommission auch die Aussen- und Handelsministerien der USA beteiligt, wie die 'New York Times' schreibt. Ohne das Abkommen befinden sich Unternehmen, die regelmässig Daten von der EU nach Übersee übermitteln, in einer rechtlichen Grauzone.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sollen die europäischen Datenschutzbehörden in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission nun am Mittwoch Vorschläge dazu vorlegen, wie ein sicherer Datenaustausch gewährleistet werden könnte. Streitige Punkte seien vor allem, wie europäische Kundendaten vor der behördlichen Überwachung geschützt und wie sich Europäer in den USA gegen eine Herausgabe ihrer Nutzerdaten an die Behörden wehren könnten. Die EU-Kommission fordert zudem einen Ombudsmann im US-Aussenministerium, der den europäischen Regierungen als Ansprechpartner dient, falls sie einen Missbrauch vermuten.
Das Safe-Harbor-Abkommen betrifft nicht nur US-Firmen, die Kundendaten von Europa in die USA übermitteln, wie etwa Facebook, Amazon oder Google. Es betrifft auch europäische Firmen mit amerikanischen Niederlassungen, die Mitarbeiterdaten in die USA übertragen. (kjo)

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