GPDel untersucht Crypto-Affäre

13. Februar 2020 um 15:39
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Wer wusste in der Schweiz von der Spionage-Affäre? Diese Frage steht im Zentrum der Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation.

Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) will die Geheimdienst-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG untersuchen. Das hat sie am Donnerstag entschieden. Im Zentrum steht die Frage, was die Schweizer Behörden wussten.
Die GPDel habe beschlossen, eine Inspektion durchzuführen, sagte GPDel-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) vor Pressevertretern. Das sei unbestritten gewesen. Erste Anhörungen sollen noch in diesem Monat stattfinden, ein Bericht soll bis Ende Juni vorliegen.
Dass ausländische Nachrichtendienste die Schweizer Firma Crypto über Jahrzehnte hinweg für das Ausspionieren von Drittstaaten benutzt haben, zieht die GPDel nicht in Zweifel: Dieser Sachverhalt werde durch diverse Reaktionen in den dafür verantwortlichen Staaten grundsätzlich bestätigt, schreibt sie. Gemeint sind damit die TV-Aussagen des ehemaligen Geheimdienstkoordinators im deutschen Bundeskanzleramt, wie Heer auf Nachfrage präzisierte.

"Keine einzige Reaktion"

Betroffene Staaten haben offenbar bisher nicht reagiert: "Wir haben bis heute keine einzige Reaktion von potenziell betroffenen Staaten", sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Rande der Medienkonferenz. Er verwies weiter auf die Untersuchung, die der Bundesrat bei alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer in Auftrag gegeben hat.
Die GPDel begrüsst diese. Sie hält aber auch fest, dass die Untersuchung in der Öffentlichkeit und in der Politik als ungenügend erachtet werde. Zur Rolle der Schweizer Behörden habe der Bundesrat bisher nicht Stellung genommen, stellt sie fest.

Fokus auf die Rolle der Behörden

Mit ihrer Inspektion will die GPDel als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes nun klären, wer in der Schweiz wann was wusste, wie Heer sagte. Untersucht werden sollen die "Berührungspunkte" von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache. Die GPDel will auch abklären, ob und inwieweit der Bundesrat informiert war.
Sie will sich dabei mit Oberholzer koordinieren und fordert, dass der Alt-Bundesrichter uneingeschränkten Zugang zu allen Archivbeständen erhält. Mit Blick auf die Anhörung von Personen, die im Dienst des Bundes stehen oder standen, macht sie indes Vorrang geltend, da sie mehr Rechte hat, wie Heer erklärte.

Altbundesräte im Visier

Wen sie vorladen will, gibt die GPDel nicht bekannt. Sie hat aber laut Heer neben ehemaligen Nachrichtendienst-Verantwortlichen auch Altbundesräte im Visier.
In den Fokus geraten ist Kaspar Villiger, dessen Name offenbar in den Geheimdienst-Papieren auftaucht. Er hat gegenüber Medien abgestritten, von der Spionage über Crypto gewusst zu haben.

Gleiche Informationsrechte wie PUK

Um Licht ins Dunkel zu bringen, steht auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Diskussion. Als schärfstes Instrument des Parlaments kann eine PUK bei Vorkommnissen von grosser Tragweite eingesetzt werden.
Neben amtierenden und ehemaligen Behördenvertretern können sowohl die PUK als auch die GPDel bei Privatpersonen Auskünfte einholen und von solchen die Aktenherausgabe fordern. Privatpersonen haben allerdings keine Auskunftspflicht und keine Pflicht zur Herausgabe von Akten.
Befürworter einer PUK argumentieren in der Regel, diese habe mehr Mittel zur Verfügung. Die finanziellen Mittel und den Auftrag legt das Parlament fest. Je nach Auftrag ist die PUK damit grösser und auch politisch breiter abgestützt. Die PUK hat ausserdem ein eigenes Sekretariat und kann einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.
Weiter sehen die Befürworter einer PUK diese als stärkeres Zeichen dafür, dass das Parlament eine umfassende Klärung will. Gegnerinnen und Gegner argumentieren, andere Wege führten schneller zu Resultaten. Die GPDel könne sofort beginnen, sagte Heer.

Erste Diskussion am Freitag

Eine PUK fordert die SP-Fraktion. Das Büro des Nationalrates wird sich am Freitag mit der parlamentarischen Initiative dazu befassen. Ob es bereits entscheidet, ist offen. Heisst es die Initiative gut, muss später noch das Büro des Ständerates darüber entscheiden.
Stimmen beide Ratsbüros der Einsetzung einer PUK zu, wird ein Bundesbeschluss ausgearbeitet. Über diesen entscheidet anschliessend das Parlament. Nach Einsetzung einer PUK sind Abklärungen derselben Sache durch andere Kommissionen ausgeschlossen. Die GPDel-Inspektion würde also wieder eingestellt. Die PUK müsste bei Null beginnen, gab Heer zu bedenken.

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