

Init7 gewinnt langjähriges Verfahren gegen Swisscom
29. April 2020 um 12:36Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Comcom-Entscheid in einem Peering-Verfahren umgestossen und der Beschwerde von Init7 recht gegeben.
In einem seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren ("Peering") von Init7 gegen Swisscom habe das Bundesverwaltungsgericht (BVGER) am 22. April 2020 einen "wegweisenden Entscheid" gefällt und der Beschwerdeführerin Init7 recht gegeben. Dies schreibt der Winterthurer Internet-Provider in einer Mitteilung.
Init7 verlangte von Swisscom gerichtlich die Fortführung eines 2011 geschlossenen Peering- Vertrags auf Zero-Settlement-Basis (d.h. jeder Partner trägt seine eigenen Kosten). Swisscom hatte diesen Vertrag 2012 gekündigt und habe "unter Aushebelung des Verursacherprinzips und der fernmelderechtlichen Pflicht zur Gewährung kostenorientierter Preise von Init7 massiv überhöhte Entschädigungen für das Peering verlangt", so Init7-CEO Fredy Künzler.
Swisscom besitze ein "technisches Monopol"
Das BVGER sei im Urteil gestützt auf mehrere Gutachten der Wettbewerbskommission Weko zum Schluss gekommen, dass Swisscom marktbeherrschend sei. "Die Beschwerdegegnerin besitzt ein technisches Monopol für den Zugang zu ihren Endkunden", heisst es im Urteil.
Relevant für die Ausführungen des Gerichts sei vor allem ein illegales Kartell gewesen, das Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom bis Januar 2016 unterhalten habe. Es sei dank dem Verfahren auf Druck der Weko nach einer Voruntersuchung beendet worden. Das Kartell habe es Swisscom ermöglicht, an der durch die Telekom verkauften IP-Transit- Kapazität finanziell zu partizipieren.
Comcom muss nun Preis für Peering festlegen
Damit stösst das BVGER einen vorgängigen Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) um. Die Comcom muss nun den kostenorientierten Preis für Peering festlegen. Wie auch schon bei der Voice-Interkonnektion werde dieser Preis für Peering bei Null oder nahezu Null liegen, schreibt Init7.
Mit dem Urteil sei eine Nachforderung von Swisscom über 550’000 Franken an Init7 vom Tisch. Der ISP spare sich zudem die ihm von der Vorinstanz noch auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von 126’400 Franken. Bei Swisscom gehe es um mehr Geld, sagte Künzler gegenüber 'SDA'. Um wie viel genau, ist unklar. Swisscom äusserte sich dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur nicht.
Für Init7 hat das Urteil aber noch eine weitergehende Wirkung: "Es wird marktmächtigen Providern mit vielen Breitbandkunden künftig nicht mehr möglich sein, IP-Interkonnektion durch Wettbewerbsabsprachen künstlich zu verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren." Das Urteil sei deshalb bedeutend im Kampf für "ein offenes und diskriminierungsfreies Internet".
Swisscom prüft den Entscheid eingehend
Swisscom erklärte, den Entscheid zur Kenntnis genommen zu haben und ihn aktuell eingehend zu prüfen. Es sei nun an der Comcom diejenigen Preise festzulegen, die Init7 für die Datenweiterleitung ins Swisscom-Netz bis Ende 2015 zahlen müsse. Zudem müsse die Comcom die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse ab 2016 untersuchen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mache klar, dass für die Datenweiterleitung zu bezahlen sei, wenn auch kostenbasiert und nicht unentgeltlich wie ursprünglich von Init7 verlangt.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. "Es ist somit endgültig", heisst es im Urteil.
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