Onlinehandel darf nicht verboten werden

16. Juli 2014 um 13:52
  • weko
image

Die Wettbewerbskommission Weko bestätigt: Der Verkauf über das Internet ist prinzipiell zu gestatten.

Die Wettbewerbskommission Weko bestätigt: Der Verkauf über das Internet ist prinzipiell zu gestatten. Damit bestätigt die Kommission den Leitentscheid in Sachen Onlinehandel vom 11. Juli 2011 und schafft damit ein Präzedenzfall.
Es geht um den Onlinehandel mit Jura-Kaffemaschinen. Das in der Schweizer Gemeinde Niederbuchsiten ansässige Unternehmen Jura Elektroapparate darf nach dem Weko-Entscheid den Online-Verkauf nicht verbieten - aber Bedingungen stellen. So darf das Unternehmen beispielsweise eine gewisse Qualität und einen stationären Standort von den Verkäufern erwarten, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza gegenüber inside-channels.ch.
Bei der von Jura praktizierten Beschränkung von Garantieleistungen und bei der Preispolitik haben sich die anfänglich bestehenden Anhaltspunkte einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung nicht erhärtet. Die Weko hat das Verfahren eingestellt. (lvb)

Loading

Mehr zum Thema

image

Wettbewerbshüter ermitteln gegen Google

Der Konzern hat in der Schweiz die Vorauswahl der Suchmaschine auf Android-Smartphones eingeschränkt. Die Wettbewerbskommission ermittelt wegen Kartellverdachts.

publiziert am 14.7.2026
image

Weko prüft Absprachen bei Suchmaschinenwerbung

Die Wettbewerbskommission hat Selbstanzeigen wegen möglicher Absprachen zum Verzicht auf Suchmaschinenwerbung erhalten und sogleich Ermittlungen aufgenommen.

publiziert am 30.4.2026
image

Wettbewerbshütern fehlt Strategie zur Nutzung von KI

Die Finanzkontrolle übt Kritik an der Nutzung von KI in der Wettbewerbskommission. Der Einsatz werde nicht evaluiert, der Mehrwert sei fraglich und es fehlen Rahmenbedingungen.

publiziert am 23.4.2026
image

Beschwerden gegen Google bei der Weko eingereicht

Die Digitale Gesellschaft und die Partei Parat gelangen an die Wettbewerbskommission. Sie kritisieren die geplante Verfizierungspflicht für Android-Entwickler.

publiziert am 14.4.2026