Onlinehandel darf nicht verboten werden

16. Juli 2014 um 13:52
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Die Wettbewerbskommission Weko bestätigt: Der Verkauf über das Internet ist prinzipiell zu gestatten.

Die Wettbewerbskommission Weko bestätigt: Der Verkauf über das Internet ist prinzipiell zu gestatten. Damit bestätigt die Kommission den Leitentscheid in Sachen Onlinehandel vom 11. Juli 2011 und schafft damit ein Präzedenzfall.
Es geht um den Onlinehandel mit Jura-Kaffemaschinen. Das in der Schweizer Gemeinde Niederbuchsiten ansässige Unternehmen Jura Elektroapparate darf nach dem Weko-Entscheid den Online-Verkauf nicht verbieten - aber Bedingungen stellen. So darf das Unternehmen beispielsweise eine gewisse Qualität und einen stationären Standort von den Verkäufern erwarten, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza gegenüber inside-channels.ch.
Bei der von Jura praktizierten Beschränkung von Garantieleistungen und bei der Preispolitik haben sich die anfänglich bestehenden Anhaltspunkte einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung nicht erhärtet. Die Weko hat das Verfahren eingestellt. (lvb)

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