OpenAI verliert im EU-Markenstreit
Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.
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Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.
Der Verein Digitale Gesellschaft erhält Zugang zu Teilen einer Analyse des Nachrichtendienstes zur Gesichtserkennung.
Die E-ID kann wie geplant eingeführt werden. Sechs Beschwerden gegen das Ergebnis der Abstimmung im September 2025 wies das Bundesgericht ab.
Das ist allerdings wohl nur ein Zwischenerfolg für den OpenAI-Konkurrenten Anthropic.