Die Volksinitiative "Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)" kommt definitiv nicht zur Abstimmung. Die nötige Anzahl Unterschriften ist bis zum Ablauf der Frist nicht bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Dies teilt die Bundeskanzlei im staatlichen Publikationsorgan 'Bundesblatt' mit.
Die Volksinitiative wollte die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) für mindestens 5 Jahre verbieten. Anschliessend könnte das Parlament das Verbot aufheben – aber nur dann, wenn das E-Voting mindestens so sicher ist wie die persönliche Stimmabgabe.
Das überparteiliche Komitee hatte bereits Ende Juni mitgeteilt, die Unterschriftensammlung werde abgebrochen. Einerseits, weil die Corona-Pandemie diese verunmögliche, andererseits, weil massgeblichen Ziele der Initiative erfüllt worden seien. So habe der Bundesrat entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten.
Weder E-Voting noch Moratorium sind vom Tisch
Das Initiativkomitee behält sich allerdings vor, bei einem neuerlichen Versuchsbetrieb des E-Voting und anhaltenden Bedenken die Initiative neu zu lancieren. Das Komitee hält E-Voting bislang für unsicher und sieht die Demokratie gefährdet.
Mitglieder des Initiativkomitees sind der Luzerner SVP-Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter, der Zürcher Nationalrat der Grünen und IT-Spezialist, Balthasar Glättli, der ehemalige Waadtländer SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab und die Zürcher FDP-Kantonsrätin und Ökonomin Prisca Koller.
Derweil bleibt E-Voting im Gespräch. Kürzlich veröffentlichte der Bund den Input von 23 Experten zum E-Voting.
Diese sehen Handlungsbedarf bei der Sicherheit, der Transparenz und bei den Kontrollen.
Die
Post glaubt weiterhin daran, dass E-Voting ein Geschäftsfeld darstellt und investiert in eine eigene Lösung. Sie hat die entsprechenden Rechte beim spanischen Anbieter Scytl gekauft.