Das Non-Profit-Unternehmen Quad9, Betreiber eines DNS-Resolver-Services, der den höchstmöglichen Schutz der Privatsphäre verspricht,
ist kürzlich in die Schweiz umgezogen und wird von Switch unterstützt.
Nun hat Sony Quad9 ins Visier genommen.
Wie 'Heise' berichtet, hat eine Anwaltskanzlei, von der Sony in Deutschland vertreten wird, beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Quad9 muss laut dieser Verfügung für seine User den Zugang zu einer bestimmten Download-Domain unterbinden, die Links zu Musik des Sony-Labels enthalten soll, die von One-Click-Filehostern gehostet werden. Bei Nichtbeachtung der Verfügung droht eine Strafe von 250'000 Euro.
Wenn ein Browser eine bestimmte Domain ansteuern will, schickt er eine DNS-Anfrage an einen DNS-Resolver, der den Domain-Namen in eine IP-Adresse übersetzt. Das Landgericht Hamburg habe sich nun auf den Standpunkt gestellt, dass Quad9 nicht wie ein Internet Service Provider oder Domainregistrar ein reiner "Mittler" ist, und darum auch nicht vor deren Haftungsprivilegien abgedeckt sei.
Quad9 blockiert zwar selbst Domains, die als böswillig eingestuft werden, diese von Sony erwirkte Blockade will Quad9 allerdings nicht einfach hinnehmen. Bill Woodcock, der Vorsitzende des Quad9-Stiftungsrats, erklärte gegenüber 'Heise', dass man sich gegen die Verfügung wehren werde. Laut 'Heise' hat Woodcock gesagt, dass gerade der Umstand, dass Quad9 als einziger grosser DNS-Resolver nicht mehr in den USA angesiedelt sei, Sony zur Erwirkung der einstweiligen Verfügung veranlasst habe. Gerne hätten wir ihn gefragt, wie er das genau gemeint hat, wir konnten ihn aber vor Redaktionsschluss nicht für einen Kommentar erreichen.
Quad9 gehört nicht zu den grössten DNS-Service-Anbietern aber auch beileibe nicht zu den kleinsten. Der globale Marktanteil von Quad9 am Resolvermarkt liegt laut 'Heise' bei etwa einem Prozent. Der grösste Anbieter in diesem Markt ist Google mit einem Anteil von etwa 14 Prozent.