Wettbewerbshüter nehmen Swisscom-ADSL-Preise unter die Lupe

21. Oktober 2005 um 09:26
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Verstoss gegen das Kartellgesetz?

Verstoss gegen das Kartellgesetz?
Die schweizerischen Wettbewerbshüter von der Wettbewerbskommission (Weko) haben gestern eine weitere Untersuchung zum ADSL-Dienst der Swisscom eröffnet. Dabei geht es um die ADSL-Dienste, welche die Swisscom anderen Internet Service Providern zum Wiederverkauf anbietet, die "Wholesale"-Services. Dies ist auch für Endkunden ein wichtiges Thema, da die Preise, welche die Swisscom anderen ISPs für diese ADSL-Dienste verrechnet, sehr stark auf die Endkundenpreise durchschlagen.
Diese Preise, meint nun die Weko, seien im Vergleich zu den Endkundenpreisen des zur Swisscom gehörenden ISPs Bluewin hoch – verdächtig hoch. Möglicherweise hätten dadurch andere Internet Service Providern keine genügenden Margen. Diese Preispolitik, so die Weko weiter, könnte ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein und damit einen Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellen.
Bei der Weko läuft bereits eine Untersuchung zu den ADSLDiensten. Bei dieser geht es um ein ähnliches Thema, nämlich Rabattschemen bei den Wholesale-Preisen, welche Bluewin zu bevorteilen scheinen. (hjm)

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