Quad9 gewinnt wichtigen Rechtsstreit gegen Sony

6. Dezember 2023 um 14:19
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4

​​Das Oberlandesgericht Dresden hat erstinstanzliche Urteile gegen den Schweizer DNS-Resolver aufgehoben. Darin wurde Quad9 auf eine Klage von Sony hin wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt.

Der Musikgigant Sony hatte im März an den Landgerichten in Leipzig und Hamburg gegen den Schweizer DNS-Resolver Quad9 geklagt. Es ging – je nach Sichtweise – um Urheberrechtsverletzungen beziehungsweise Zensur im Internet.
Der DNS-Resolver mit Sitz in Zürich wurde aufgefordert, den Zugang zu einer bestimmten Download-Domain zu unterbinden, die Links zu Musik des Sony-Labels enthielt. Quad9 blockiert zwar Domains, die als böswillig eingestuft werden, aber der Forderung von Sony wollte das Unternehmen nicht nachkommen. Man unterstütze keine Zensurbegehren von Anbietern, begründete der Dienstleister.

Quad9 legte Berufung ein

Die Richterinnen und Richter gaben Sony damals recht und sprachen Quad9 schuldig, woraufhin der Anbieter den Zugang zu einer Website sperren musste, die Zugang zu möglicherweise urheberrechtsverletzenden Inhalten bot. Das Unternehmen legte Berufung ein. "Quad9 ist bereit, den Kampf um den freien Zugang zu Informationen und die Souveränität im Internet fortzusetzen", sagte das Unternehmen damals.
Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden hat der Berufung stattgegeben, womit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben ist. Selbiges gilt für das Urteil des Landgerichts Hamburg. Zuerst darüber berichtet, hatte die 'Gesellschaft für Freiheitsrechte', die Quad9 im Berufungsverfahren unterstützte.

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