Wenn ein Browser eine bestimmte Domain ansteuern will, schickt er eine DNS-Anfrage an einen DNS-Resolver, der den Domain-Namen in eine IP-Adresse übersetzt. Dafür zuständig sind Firmen wie die im
Februar 2021 in die Schweiz gezügelte Quad9, welche einen solchen Service betreibt.
Der japanische Musikgigant hat Quad9 daraufhin am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt und auch am Landgericht Leipzig Klage eingereicht. Heute hat Letzteres Quad9 verurteilt und der Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen. Bei Androhung von bis zu 250'000 Euro Ordnungsgeld beziehungsweise 2 Jahren Haft ist es Quad9 verboten, die zwei betroffenen Domains in die dazugehörigen IP-Adressen zu übersetzen, wie '
Heise' berichtet.
Quad9 zählt neben Cloudflare und vor allem Google zu den wichtigsten Anbietern in diesem Markt. Das heutige Urteil kann fatale Folgen für das Internet haben. Künftig sind alle Konzerne legitimiert, aus kommerziellen Motiven Sperren zu erwirken, schreibt die '
Republik'. Theoretisch stehen Quad9 noch weitere Instanzen zur Verfügung, um das Urteil weiterzuziehen. Letztinstanzlich ist der Europäische Gerichtshof zuständig. Das Online-Magazin zitiert Quad9-CEO Nadia Alter: "Wir sind bereit, den gesamten Instanzenzug in diesem Verfahren gegen Sony auszuschöpfen."