Die SBB haben ihr Projekt zur Nachverfolgung von Personenflüssen an den Bahnhöfen zum zweiten Mal ausgeschrieben. Dies teilt das Unternehmen selbst mit.
Nötig geworden ist die neue Ausschreibung, weil die SBB für die ursprüngliche Projektidee so heftig kritisiert wurden, dass
sie diese zurückziehen mussten. Den SBB wurde vorgeworfen, Passantinnen und Passanten mittels Gesichtserkennungs-Technologie zu identifizieren und zurückzuverfolgen.
Es darf kein Personenbezug möglich sein
Die
SBB stellten schon damals klar, weder auf die Gesichtserkennung noch die Erhebung biometrischer Daten zu setzen. Nun verzichtet der Bahnkonzern auch in der Ausschreibung auf die Option, Kundensegmente nach Alter, Geschlecht oder Grösse zu erfassen, wie den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist, die inside-it.ch vorliegen. Auch mitgeführte Gegenstände wie Koffer, Skis oder Kinderwagen sollen nun nicht mehr erfasst werden. Der Nutzen für das Bahngeschäft sei "zu wenig gegeben", begründen die SBB.
Man nehme den Datenschutz ernst, heisst es in der Mitteilung weiter. Jedes eingehende Angebot werde mit dem Datenschutzbeauftragten (Edöb) besprochen. "Erst nach Konsultation des Edöbs wird sich die SBB für ein Angebot entscheiden". So heisst es in den Ausschreibungsunterlagen auch, dass "die Herstellung eines Personenbezugs nicht möglich sein darf" und dass "keine Bilddaten gespeichert oder übertragen werden dürfen".
Data-as-a-Service: SBB machen Fulloutsourcing
Der Anbieter müsse die geforderten Daten erheben oder berechnen und über die definierten Schnittstellen bereitstellen. Dafür soll dieser bestehende Xovis-Sensoren und Netzwerkelemente übernehmen, weiterbetreiben und weitere Bahnhöfe komplett ausrüsten. "Im Sinne von Data-as-a-Service ist der Anbieter für die Bereitstellung, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Wartung und die Optimierung des Systems verantwortlich."
Die Vergabe erfolge voraussichtlich im vierten Quartal 2023, teilen die SBB mit. Der Einsatz des Systems sei voraussichtlich ab Anfang 2025 geplant.