Die SBB haben die Beschaffung des Messsystems für Kundenströme abgebrochen. Es ist jenes System, das Ende Februar für öffentliche Empörung und für Schlagzeilen wie "totaler Überwachungsbahnhof" sorgte. Damit zieht der Bahnbetrieb nun die Notbremse, nachdem bereits
mehrere Klarstellungen, Blogbeiträge und sogar Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen publiziert worden waren.
Die Ausschreibung soll in den nächsten Wochen neu publiziert werden, heisst es zum "provisorischen Abbruch", wie es die SBB nennen. Es sei eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistung erforderlich. Anbieter, die sich schon beworben hatten, haben keinen Anspruch auf Entschädigung, so sieht es das Beschaffungsgesetz (BÖB) vor.
Kein "provisorischer" Abbruch im Beschaffungsgesetz
"Die SBB führen die Ausschreibung weiterhin durch", heisst es von der Pressestelle des Bahnkonzerns auf Nachfrage. Um die dafür nötigen Anpassungen verfahrensrechtlich korrekt umzusetzen, breche die SBB die Ausschreibung eben "provisorisch" ab. Die angepasste Ausschreibung soll im zweiten Quartal 2023 publiziert werden.
Aber ein "provisorischer" Abbruch ist im Beschaffungsgesetz nicht vorgesehen. Sollten "wesentliche" Änderungen nötig werden, kann man die Ausschreibung abbrechen und neu aufgleisen, wobei "wesentlich" nicht exakt definiert ist. Bei der Streichung einer Option ist auch eine Berichtigung auf Simap möglich. Für eine Neuausschreibung spricht aber ein technischer Aspekt: Hat sich ein Anbieter abgemeldet, weil er eine Option nicht erfüllen kann, würde er über Berichtigungen nicht mehr informiert. Mit der Neuausschreibung öffnen die SBB quasi das Feld wieder neu.
Jedoch impliziere ein provisorischer Abbruch, gestützt auf "Art. 43, Abs. 1 Buchstabe f" des Beschaffungsgesetzes, dass seitens der Vergabestelle deren Beschaffungsabsicht bezogen auf den "gegenständlich ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand" bestehen bleibe und das Verfahren zeitnah wiederholt oder neu aufgelegt werde, präzisiert Beschaffungsspezialist Marc Bergmann.
Der Datenschützer wird das Projekt überprüfen
Damals war aber noch von Anpassungen der Ausschreibung die Rede, nun wurde sie abgebrochen. Der kommunizierte Zeitplan bleibe aber unverändert, heisst es von der SBB. Der Einsatzstart für das neue System war nach der öffentlichen Kritik auf Anfang 2025 datiert worden. Zuvor wird der Eidgenössischen Datenschutzbeauftragte (Edöb) das Projekt überprüfen.