SBB brechen umstrittene Beschaffung zur Kundenstrommessung ab

6. April 2023 um 09:33
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Foto: © SBB CFF FFS

Nach öffentlicher Kritik ruderte der Bahnkonzern bereits zurück, nun wird die Ausschreibung des Messsystems für Kundenströme abgebrochen.

Die SBB haben die Beschaffung des Messsystems für Kundenströme abgebrochen. Es ist jenes System, das Ende Februar für öffentliche Empörung und für Schlagzeilen wie "totaler Überwachungs­bahnhof" sorgte. Damit zieht der Bahnbetrieb nun die Notbremse, nachdem bereits mehrere Klarstellungen, Blogbeiträge und sogar Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen publiziert worden waren.
Ende März waren von Algorithmwatch CH und der Digitalen Gesellschaft dennoch 17'000 Unterschriften gegen Überwachung deponiert worden. Im Schreiben forderten die Organisationen verschiedene Massnahmen.
Die Ausschreibung soll in den nächsten Wochen neu publiziert werden, heisst es zum "provisorischen Abbruch", wie es die SBB nennen. Es sei eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistung erforderlich. Anbieter, die sich schon beworben hatten, haben keinen Anspruch auf Entschädigung, so sieht es das Beschaffungsgesetz (BÖB) vor.

Kein "provisorischer" Abbruch im Beschaffungsgesetz

"Die SBB führen die Ausschreibung weiterhin durch", heisst es von der Pressestelle des Bahnkonzerns auf Nachfrage. Um die dafür nötigen Anpassungen verfahrensrechtlich korrekt umzusetzen, breche die SBB die Ausschreibung eben "provisorisch" ab. Die angepasste Ausschreibung soll im zweiten Quartal 2023 publiziert werden.
Aber ein "provisorischer" Abbruch ist im Beschaffungsgesetz nicht vorgesehen. Sollten "wesentliche" Änderungen nötig werden, kann man die Ausschreibung abbrechen und neu aufgleisen, wobei "wesentlich" nicht exakt definiert ist. Bei der Streichung einer Option ist auch eine Berichtigung auf Simap möglich. Für eine Neuausschreibung spricht aber ein technischer Aspekt: Hat sich ein Anbieter abgemeldet, weil er eine Option nicht erfüllen kann, würde er über Berichtigungen nicht mehr informiert. Mit der Neuausschreibung öffnen die SBB quasi das Feld wieder neu.
Jedoch impliziere ein provisorischer Abbruch, gestützt auf "Art. 43, Abs. 1 Buchstabe f" des Beschaffungsgesetzes, dass seitens der Vergabestelle deren Beschaffungsabsicht bezogen auf den "gegenständlich ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand" bestehen bleibe und das Verfahren zeitnah wiederholt oder neu aufgelegt werde, präzisiert Beschaffungsspezialist Marc Bergmann.

Der Datenschützer wird das Projekt überprüfen

Für Diskussionen sorgte bei der ursprünglich Ausschreibung die Behauptung, die SBB würden Gesichtserkennung einsetzen. Dies dementierte der Bahnbetrieb entschieden, räumte aber ein, dass man Kunden in den Bahnhöfen nach demografischen Daten klassifizieren wolle, wofür Kameras Details erkennen müssen. Davon nahmen die SBB im Nachgang Abstand: Man wolle sich auf die Kernfunktion des Messsystems fokussieren und verzichte auf die Segmentierung der Personen nach Grösse oder Alter, hiess es anlässlich der letzten SBB-Bilanzmedienkonferenz.
Damals war aber noch von Anpassungen der Ausschreibung die Rede, nun wurde sie abgebrochen. Der kommunizierte Zeitplan bleibe aber unverändert, heisst es von der SBB. Der Einsatzstart für das neue System war nach der öffentlichen Kritik auf Anfang 2025 datiert worden. Zuvor wird der Eidgenössischen Datenschutzbeauftragte (Edöb) das Projekt überprüfen.

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