Seit 2019 ist im Kanton Schaffhausen eine neue Website in Betrieb. Der Relaunch dauerte aber viel länger als geplant und wurde deutlich teurer. Beim Start wurden eklatante Mängel der neuen Website offensichtlich. Die Probleme des Projektes beschäftigten
seither die Finanzkontrolle ebenso wie die Geschäftsprüfungskommission des Kantons.
Die GPK urteilte, das Projekt habe "in wesentlichen Belangen nicht den geltenden Massstäben genügt" und die Verstösse hätten "umfassende Auswirkung" gehabt.
Ein Streit entbrannte auch zwischen Kanton und der Schaffhauser Firma BBF. Diese hatte in einem Werkvertrag den Auftrag für die Anpassung des Designs und die Entwicklung der zusätzlichen Funktionen erhalten. Doch die Software sei weder fertig gedacht noch fertig entwickelt, kritisierte die GPK in ihrem Bericht. Die Probleme sollen vor allem durch das "fehlende CMS- und IT-Verständnis beim Hauptlieferanten BBF" verursacht worden sein.
Mehrere Vergleichsverhandlungen gescheitert
Zum Zeitpunkt der GPK-Untersuchung hatte sich der Kanton bereits von BBF getrennt. Doch die Firma stellte sich auf den Standpunkt, ihr werde noch Geld geschuldet. Mehrere Vergleichsverhandlungen scheiterten ebenso wie der Gang vor den Friedensrichter. Jetzt kam es zu einer weiteren Verhandlung vor dem Kantonsgericht, wie die 'Schaffhauser AZ' (Printausgabe) berichtet.
Die Wochenzeitung war bei der Verhandlung anwesend. "Der Kanton stellt sich vor Gericht auf den Standpunkt, dass der Vertrag gekündigt worden war – mehrfach, verteilt über ein gutes Jahr", schreibt die 'AZ'. Im April 2021 habe der Kanton schliesslich ein Einschreiben an BBF geschickt und der Firma mitgeteilt, dass die Geschäftsbeziehungen beendet seien.
Support-Vertrag sei nie gekündigt worden
Der BBF-Firmenchef ist allerdings der Ansicht, dass der Support-Vertrag nie gekündigt worden sei. Er habe noch bis Juni 2021 Rechnungen für seine Dienste geschickt. Der Kanton schulde ihm weiter Pauschalen bis April 2023. Das wären 210'000 Franken, zudem wollte der Firmenchef vom Kanton mit 36'000 Franken für weitere Aufwände entschädigt werden, die durch den Rechtsstreit entstanden sind, so die Zeitung.
Der Richter habe dann die Lage über weite Strecken zu Gunsten der Firma eingeschätzt. "Der umstrittene Vertrag regelt sehr genau, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Nämlich schriftlich und konkret. Man hätte also explizit schreiben müssen, dass man diesen Vertrag kündigt", berichtet die 'AZ'. Diese Vorgaben erfüllen gemäss Gericht alle der vom Kanton ins Feld geführten Handlungen nicht. Die Rechnungen müssten noch so lange gezahlt werden, wie sie vom Firmenchef gestellt wurden. Nämlich bis Juni 2021, was einem Betrag von 90'000 Franken entspricht.
Unter Ausschluss der Medien fanden dann erneut Vergleichsverhandlungen statt. Dort einigte sich der Kanton mit BBF auf die vom Richter vorgeschlagenen 90'000 Franken. Der Departementssekretär des Innern, Christoph Aeschbacher, gestand gegenüber der Zeitung ein Versäumnis ein. "Eine explizite Verwendung des Worts 'Kündigung' ist tatsächlich nie erfolgt. Für diesen Fehler übernehme ich auch persönlich Verantwortung. Die KSD (das ehemalige Informatikunternehmen von Kanton und Stadt Schaffhausen, Anm. d. Red.) hatte damals keinen Geschäftsführer, es war mitten in der Coronakrise, ich hatte Tag und Nacht gearbeitet und das ist mir dann schlicht durch die Lappen gegangen. Das kostet den Steuerzahler jetzt. Das bedaure ich sehr", sagte Aeschbacher.