Der Termin für die eidgenössische Abstimmung über die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises steht. Der Bundesrat hat beschlossen, das Volk am 28. September 2025 über die Vorlage entscheiden zu lassen, wie er mitteilt.
Das Parlament hatte am 20. Dezember 2024 dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (
E-ID-Gesetz) zugestimmt. Darin ist vorgesehen, dass die technische Infrastruktur der E-ID vom Bund betrieben und auf Open-Source-Komponenten beruhen soll.
Im Januar dieses Jahres ergriffen verschiedene Organisationen wie die Piratenpartei oder Mass-voll das
Referendum gegen das Gesetz. Sie argumentieren unter anderem, dass es bei der E-ID auch in der neuen Form einen Datenabfluss an Unternehmen geben werde, dass die Freiwilligkeit vorgetäuscht sei, dass eine unnötige Speicherung besonders schützenswerter Daten drohe und dass es auch schon bestehende Lösungen für den Zugang zu digitalen Behördendiensten gibt. Das Referendum ist Anfang Monat mit 55'344 gültigen Unterschriften
formell zustande gekommen, was nun zur erneuten Abstimmung führt.
Erste Vorlage an der Urne versenkt
Am 7. März 2021 erteilte die Stimmbevölkerung einer ersten Vorlage für eine E-ID eine
deutliche Abfuhr. Die damalige Vorlage sah eine zwar staatlich kontrollierte, aber von privaten Anbietern herausgegebene elektronische Identität vor.
Die Unterstützung für das aktuelle E-ID-Gesetz dürfte aber deutlich grösser sein. Bereits formiert sich eine Allianz mit gewichtigen Playern, zu der beispielsweise Digitalswitzerland, SwissICT und die Digitale Gesellschaft gehören. Auch Gegner der ersten Vorlage vor vier Jahren gehören zu den Befürwortern der neuen Form der E-ID.