Der Kanton St. Gallen arbeitet derzeit
an gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche mit der elektronischen Unterzeichnung von kantonalen Referenden und Initiativen. Ab 2026 will St. Gallen als erster Schweizer Kanton Versuche mit E-Collecting durchführen. Eine entsprechende Vernehmlassung wurde
Ende 2024 abgeschlossen. Aufgrund der Antworten ist von einer Zustimmung im Rat auszugehen.
Jetzt hat sich die vorberatende Kommission dem Geschäft angenommen. Sie begrüsst die Möglichkeit, Referenden und Initiativen zukünftig ortsunabhängig und sicher elektronisch unterzeichnen zu können, wie es in einer Mitteilung heisst. Deshalb wurde beim Kantonsrat ein Eintreten auf die Vorlage beantragt. Durch E-Collecting sollen künftig auch die Gemeinden entlastet werden, weil sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter der Leitung von Kommissionspräsident Philipp Eggerberaten diskutiert. Sie unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen Weg, E-Collecting im Rahmen von Pilotversuchen mit einer Fixanteillösung einzuführen.
Damit sollen Erfahrungen gesammelt und bei Bedarf auch Anpassungen vorgenommen werden. Vorerst sollen höchstens 50% der erforderlichen gültigen Unterschriften elektronisch gesammelt werden können. Die Regierung erhält jedoch die Kompetenz, diesen Anteil per Verordnung auf bis zu 75% zu erhöhen.
Kontrolle durch das Parlament
Die Kommission begrüsste die Möglichkeit, den Sammelprozess durch E-Collecting zu vereinfachen. Gleichzeitig anerkannte sie, dass das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ein verfassungsrechtlich geschütztes politisches Recht ist. Das elektronische Verfahren müsse deshalb benutzerfreundlich sein, den Sicherheitsanforderungen genügen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Stimmgeheimnis einhalten.
Die parlamentarische Kontrolle über die Pilotversuche ist aus Sicht der Kommission unerlässlich. Der Kantonsrat soll darum die Möglichkeit erhalten, die elektronische Abgabe von Unterschriften wieder aussetzen zu können. Zudem soll die Regierung dem Kantonsrat innert sieben Jahren nach Vollzugsbeginn einen Bericht zur Weiterführung vorlegen.
Dabei soll die Regierung insbesondere mögliche verfassungsrechtliche Auswirkungen sowie die Möglichkeit der Aufhebung dieser Bestimmungen prüfen. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung.