Die Regierung des Kantons St. Gallen will, dass in St. Gallen als erstem Kanton der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche mit der elektronischen Unterzeichnung von kantonalen Referenden und Initiativen (E-Collecting) geschaffen werden. Einen entsprechenden Entwurf hat sie
in die Vernehmlassung geschickt.
E-Collecting entlaste die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen, so die Regierung.
Nachdem die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, sollen ab 2026 Pilotversuche durchgeführt werden, die Praxiserfahrungen bringen sollen. Damit will der Kanton herausfinden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist, so die Kantonsregierung.
Limite für elektronische Unterschriften
Die Regierung schlägt vor, dass E-Collecting während den Pilotversuchen limitiert wird. Höchstens 50% der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen Unterschriften sollen in elektronischer Form gesammelt werden können.
Die Regierung kann diesen Anteil durch Verordnungen aber auch auf höchstens 75% erhöhen. Mit der Möglichkeit einer Erhöhung könne die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden, glaubt sie. Nach sieben Jahren will die Regierung dann dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Parallel zu den gesetzlichen Grundlagen arbeitet der Kanton bereits an der technischen Umsetzung einer E-Collecting-Plattform. Die Regierung hat
den Zuschlag für deren Realisierung bereits im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung an Abraxas Informatik erteilt.
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