Als erster Kanton startet St. Gallen wohl bald mit E-Collecting

4. Februar 2025 um 13:14
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Unterschriftensammlung im Jahr 1993. Foto: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Com_LC1404-005-001

Ab 2026 soll ein Pilotprojekt die elektronische Unter­schriften­sammlung ermöglichen. Die Technologie kommt von Abraxas.

Im vergangenen September schickte der St. Galler Regierungsrat einen Entwurf zum E-Collecting in die Vernehmlassung, die noch im alten Jahr abgeschlossen wurde. Der Entwurf habe sowohl von den politischen Parteien als auch den Gemeinden breite Zustimmung erfahren, teilt die Staatskanzlei mit. Die Regierung hat deshalb eine geringfügig überarbeitete Vorlage des Gesetzesentwurfs zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Aufgrund der Vernehmlassung ist von einer Zustimmung im Rat auszugehen. "Unter Vorbehalt des politischen Prozesses" werde E-Collecting ab Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen, heisst es weiter. Ab dann soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Anwendung kommen, zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene. Hierfür sei ein zweistufiger Beschluss der Regierung und der zuständigen Gemeinde erforderlich.

Fixanteil der elektronischen Sammlung

E-Collecting soll im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten werden. "Das heisst, dass höchstens 50% der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Die Regierung kann diesen Anteil durch eine Verordnung auf höchstens 75% erhöhen", so die Staatskanzlei.
Für die technische Umsetzung wird Abraxas verantwortlich sein. Der Auftrag für fünf Jahre in der Höhe von 2,2 Millionen Franken wurde bereits Ende 2023 gesprochen. Abraxas soll das System auch betreiben und weiterentwickeln.
E-Collecting müsse erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, heisst es zum Ablauf der Sammlungen. Für die eindeutige Authentifizierung werde der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (Agov) verwendet. Bei der Unterzeichnung eines Begehrens erfolge zudem ein automatisierter Abgleich mit dem Stimmregister. "Auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Vorgaben und die Wahrung des Stimmgeheimnisses werden spezifische technische Vorkehrungen getroffen", betont die Staatskanzlei.

E-Collecting wird auch auf Bundesebene gefordert

Mit den Pilotversuchen in St. Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen mit E-Collecting gesammelt werden, hält der Kanton fest. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Auch auf Bundesebene sind diverse Vorstösse hängig, welche die Einführung von E-Collecting verlangen. Der Ständerat forderte in der letzten Session, dass der Bundesrat rasch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schafft. Elektronische Unterschriftensammlungen könnten auch ein Anwendungs­gebiet der staatlichen E-ID werden, die 2026 lanciert werden soll.

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