Ständerat ist für Digitalisierung der Sozialversicherungen

22. September 2026 um 12:33
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Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Ab 2028 sollen Versicherte in der Schweiz auf einer Onlineplattform Zugriff auf ihre AHV- und IV-Daten bekommen. Damit sollen Millionen Franken eingespart werden.

Die Versicherten in der Schweiz sollen künftig über eine Online-Plattform auf ihre AHV- und IV-Daten zugreifen können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer vollständigen Digitalisierung der Sozialversicherungen zugestimmt. Die Plattform soll frühestens ab 2028 verfügbar sein.
Wenn Versicherte heute Auskünfte über ihre erste Säule einholen möchten, kann dies mehrere Wochen dauern. Der Datenaustausch für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder die Invalidenversicherung (IV) wurde bisher nicht automatisiert. Die Kommunikation mit den Versicherten erfolge häufig noch über PDF-Dokumente oder in Papierform, sagte Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).
Die neue Onlineplattform soll Versicherten einen einfachen und schnellen Zugriff auf ihre AHV- und IV-Daten ermöglichen. Auf der Plattform sollen sie einbezahlte AHV-Beiträge abrufen können, etwa zur Kontrolle der Einzahlung der fälligen Beiträge durch die Arbeitgebenden.
Der Nationalrat hatte einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, denen sich der Ständerat anschloss. Die registrierten Versicherten sollen somit jedes Jahr automatisch einen leicht verständlichen Auszug aus ihrem individuellen Konto erhalten. Ziel ist es, die Versicherten auf allfällige Beitragslücken aufmerksam zu machen. Zudem können sie eine automatisierte und vorläufige Berechnung ihrer künftigen Rente vornehmen. Das Portal ermöglicht es zudem, auf die Zustellung per Post zu verzichten.

Freiwillig und kostengünstig

Für die Versicherten soll die Nutzung der Plattform freiwillig bleiben. Die Durchführungsstellen und die Versicherungen hingegen sind verpflichtet, untereinander elektronisch zu kommunizieren.
Das Parlament erweiterte den Kreis der zum Datenempfang berechtigten Stellen. Die Unfallversicherung und die übrigen Sozialversicherungen erhalten somit automatisch Zugriff auf die Daten. Der Ständerat beschloss auch, dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, festzulegen, welche Daten automatisiert übermittelt werden können.
Der standardisierte elektronische Datenaustausch soll Einsparungen ermöglichen. Allein die Versandkosten belaufen sich jedes Jahr auf rund 25 Millionen Franken, sagte Berichterstatter Ettlin im Rat.
Der Ständerat nahm allerdings noch weitere formale Präzisierungen am Entwurf vor. Daher muss sich der Nationalrat noch einmal mit dem Geschäft befassen.

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