Ständerat stimmt E-ID-Gesetz zu

10. September 2024 um 09:54
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Midjourney

Das Parlament ist sich über die Grundzüge der kommenden E-ID einig. Jetzt müssen nur noch einzelne Details geklärt werden.

Der neue Anlauf zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises ist auf gutem Weg. Nach dem Nationalrat hat am 10. September auch der Stände­rat den gesetzlichen Grundlagen zugestimmt. Differenzen gibt es noch bei einzelnen Fragen zum Datenschutz und zur Cybersicherheit.
Die kleine Kammer stimmte dem Bundesgesetz und dem Kreditbeschluss für eine E-ID in der Gesamtabstimmung deutlich zu – das Bundesgesetz wurde mit 43 zu 1 Stimmen angenommen, der Kreditbeschluss mit 44 zu 1 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Frühjahr ebenfalls deutlich angenommen.
Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für eine elektronische Identität. Wenn alles läuft wie geplant, soll sie 2026 eingeführt werden. Der zuvor angestrebte privatwirtschaftliche Lösung wurde 2021 an der Urne abgelehnt. Sicher­heits­be­denken gaben damals den Ausschlag für das Nein. "Es sind die richtigen Lehren daraus gezogen worden", sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) im Ständerat.
Wie im Nationalrat gab es auch im Ständerat nur vereinzelte kritische Stimmen zur Vorlage. Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor möglichen Daten­ab­flüssen. "Die Sicherheitsbestimmungen sind nicht vertrauenswürdig genug." Die geplanten Verfahren führten zur "massenhaften Speicherung von biometrischen Daten".

Strengere Sicherheitsbestimmungen

Die Mehrheit zeigte sich aber überzeugt, dass der Bundesrat mit der neuen Vorlage ein sehr solides Fundament geschaffen habe. "Wir erfüllen alle An­forderungen des Parlaments und stellen den Datenschutz in den Vorder­grund", sagte Justizminister Beat Jans.
Gerungen wird noch um die Details. Unter anderem sprach sich der Ständerat auf Antrag seiner Rechtskommission (RK-S) dafür aus, dass der Gesichts­bild­ab­gleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll. Zudem soll der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden.
Weiter sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungs­möglich­keit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus legt der Ständerat grossen Wert auf die Datensicherheit bei der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID und passte die diesbezüglichen Bestimmungen in der Vorlage an.
Unmittelbar nach der Einführung der E-ID soll deren Aufbewahrung entsprechend ausschliesslich in einer eigens konzipierten "Bundes-Wallet" erfolgen. Dennoch möchte es der Ständerat grundsätzlich ermöglichen, dass in Zukunft auch private Anbieterinnen und Anbieter für die Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID zugelassen werden – allerdings nur, sofern sie strikte vom Bundesrat erlassene Vorschriften erfüllen.

Kostenlos und freiwillig

Die Vorlage geht zur Bereinigung der Differenzen zurück an den Nationalrat. Bereits einig sind sich die Räte beim Kreditbeschluss im Umfang von insgesamt rund 100 Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein.
Die persönlichen Daten sollen nur auf dem Mobiltelefon der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, sind vorgesehen. Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein – die heutigen Identitätskarten oder Pässe werden dadurch nicht ersetzt. Geplant ist, dass der elektronische Ausweis online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.
"Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt aus­weisen können", sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist gemäss Parlamentsunterlagen etwa die elektronische Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Alters­nach­weis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.

Grundlage für digitale Transformation

Der Bundesrat will weiter, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebs­register­auszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.
Wer eine E-ID möchte, muss nach diesen Angaben des Bundesrats eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Fedpol muss danach die Authentizität der Angaben prüfen. Die ent­sprechende Ausschreibung für die Umsetzung dieser Technologie läuft derzeit.

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