Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat in erster Lesung die gesetzliche Grundlage beraten, um für Gemeinden und Kanton eine einheitliche Steuersoftware einführen zu können. Das Geschäft ist im Rat unbestritten und geht auf eine Motion von Ende 2021 zurück, die im Juli 2022
für erheblich erklärt wurde. Bei der Lesung im Parlament betonten die Sprechenden noch einmal, der Thurgau sei der einzige Kanton, der sein Steuersoftware-System noch nicht vereinheitlicht habe.
Aktuell sind in den Thurgauer Gemeinden Lösungen von Abraxas, Axians Ruf, KMS und Dialog Verwaltungs-Data im Einsatz. In der kantonalen Verwaltung sind Nest, Abraxas sowie eine "völlig veraltete Software aus dem Jahr 1993 für die Grundsteuern" in Betrieb, so der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion.
In der Botschaft zur
Anpassung des Steuergesetzes schreibt die Regierung: "Die Revision ist materiell einfach und politisch unbestritten." Die Einführung einer einheitlichen Steuersoftware durch die 80 Thurgauer Gemeinden und den Kanton bringe erhebliche Synergie- und Vereinfachungseffekte mit sich. "Es resultieren zusätzliche wesentliche Kosteneinsparungen, weil die aufwendige Pflege der zahlreichen Schnittstellen wegfällt."
Die Gesetzesänderung soll bis spätestens 2026 in Kraft treten. Als Ziel für den Projektabschluss wird Ende 2029 genannt. Zu den Kosten erklärte der Regierungsrat: "Die Anschaffungskosten werden sich insgesamt auf 4 bis 6 Millionen Franken belaufen. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand auf rund 3 bis 3,5 Millionen Franken geschätzt." Ein gemeinsamer Software-Wartungsvertrag mit einem Lieferanten werde aber günstiger ausfallen als "die Summe der Betriebskosten für die 81 Softwareverträge der kantonalen Steuerverwaltung und der 80 Gemeinden".
(Mit Material von Keystone-sda)