Grundsätzlich begrüsse man die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD), schreibt der Thurgauer Regierungsrat. Aber es habe erhebliche Konstruktionsfehler. Daran ändere auch die vorgeschlagene umfassende Revision des Bundesgesetzes über das EPD nichts. Dies schreibt die Thurgauer Regierung in ihrer Rückmeldung zur Vernehmlassung der Gesetzesrevision.
Mit dem EPD würden Prozesse vereinfacht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert. Auch könne die Qualität der medizinischen Behandlung verbessert werden, heisst es aus dem Ostschweizer Kanton. Jedoch zeige ein Blick auf die vergangenen Jahre und auf den Stand der Einführung des EPDs, dass diese Wirkung nicht eingetreten sei, schreibt die Thurgauer Regierung. Sie sieht das grösste Problem in der dezentralen Verwaltung: Der zentrale Konstruktionsfehler sei, dass zahlreiche Stammgemeinschaften zugelassen seien. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass Stammgemeinschaften in eine einzige EPD-Betreiberinstitution zusammenschlossen werden müssen.
Ähnlich klingt es auch aus der Stadt Bern, wenn auch mit weniger deutlichen Worten: Der Gemeinderat begrüsse "das Schaffen eines nationalen elektronischen Patientendossiers".
Mit dem überarbeiteten Gesetz will der Bundesrat dem EPD einen Schub verpassen. Er sieht unter anderem ein Opt-out vor, sprich Personen können auf ihren Wunsch vom elektronischen Dossier ausgenommen werden.
Die Vernehmlassung läuft noch bis Mitte Oktober, neben der Stadt Bern und dem Thurgau haben sich bereits auch weitere Stellen geäussert. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) schlägt eine
zentrale Steuerung und Finanzierung vor. Der dezentrale Weg habe sich bisher nicht bewährt. "Das EPD ist noch immer wenig bekannt und wenig verbreitet. Nun muss der Bund eine Führungsrolle übernehmen", sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.