Der Bund soll mit 30 Millionen Franken die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) übergangsweise finanzieren. Im Grundsatz sind sich National- und Ständerat einig, beide haben
Ende letztes Jahr beziehungsweise
im Februar zugestimmt.
Übergangsfinanzierung droht zu scheitern
Doch der Teufel liegt wie immer im Detail: Nach drei Beratungsrunden im Parlament gibt es immer noch Differenzen bei den Modalitäten. Die Vorlage geht nun in die Einigungskonferenz mit Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen beider Räte.
Lehnt ein Rat deren Vorschlag ab oder sagt in den Schlussabstimmungen Nein zur Vorlage, so ist diese vom Tisch. In diesem Fall wäre keine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier möglich.
Uneinigkeit zwischen National- und Ständerat
Der Ständerat plädiert für Pragmatismus. Trotz berechtigter Kritik am Projekt gehe es vorderhand darum, eine vorübergehende Finanzierung sicherzustellen, ohne zusätzliche Bedingungen zu etablieren, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU).
Der Nationalrat will dagegen schon in der Übergangszeit verschiedene zusätzliche Bestimmungen gesetzlich verankern. So sollen innert drei Jahren alle Leistungserbringer, die jünger als 60 Jahre alt sind, ein elektronisches Patientendossier anbieten müssen. Wer dagegen verstösst, dem drohen Sanktionen.
Gleichzeitig befindet sich eine umfassende Revision des EPD-Gesetzes in der Vernehmlassung. Damit die Finanzierung bis zum Inkrafttreten sichergestellt werden kann, beschloss der Bundesrat überhaupt erst die Übergangsfinanzierung.