Im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen im Fernmeldenetz angeordnet wie im Vorjahr. Grund dafür ist in erster Linie der starke Anstieg beim Antennensuchlauf.
Bei den Antennensuchläufen war erstmals
seit Jahren eine Verdoppelung der Anzahl Fälle gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, wie der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) in einer Mitteilung schreibt.
Zu einem Antennensuchlauf gehört die rückwirkende Überwachung aller an einem bestimmten Standort angefallenen Kommunikationen, Kommunikationsversuche und Netzzugänge. Stattgefunden haben müssen diese während eines definierten Zeitraums und über eine oder mehrere bestimmte Mobilfunkzellen.
Eine starke Zunahme gab es auch bei den Echtzeitüberwachungen, den rückwirkenden Überwachungen und den Notsuchen. Ausserdem erteilte der Dienst ÜPF rund 20% mehr Auskünfte. Einzig bei den Fahndungen, dem Aufspüren von Gesuchten für Strafverfolgungsbehörden, gingen die Zahlen leicht zurück.
Weniger Zurückhaltung aus Kostengründen
Gemäss der Statistik zur Fernmeldeüberwachung betrafen im Jahr 2024 43% aller Überwachungsmassnahmen Vermögensdelikte. Die Zahl der Überwachungsmassnahmen in diesem Zusammenhang hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht.
Auch Anordnungen aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben haben sich etwas mehr als verdoppelt. 15% öfter gab es Massnahmen mit Ermittlungen im Zusammenhang mit schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Weshalb die Zahl der Überwachungsmassnahmen so stark angestiegen ist, lässt sich laut dem Dienst ÜPF nicht exakt sagen. Die Verantwortlichen wiesen an einem Hintergrundgespräch aber daraufhin, dass Anfang 2024
eine neue Finanzierungsverordnung in Kraft trat.
Früher mussten die Behörden für jede einzelne Überwachung eine Gebühr bezahlen. Heute werden die Massnahmen über Pauschalen finanziert, die zu einem Viertel vom Bund und zu drei Vierteln von den Kantonen übernommen werden. Es sei davon auszugehen, dass früher die Behörden auch aus Kostengründen zurückhaltender gewesen seien mit Anträgen für Überwachungen.
Mehr Überwachungsanträge des NDB
Der Dienst ÜPF wird beispielsweise tätig, wenn Strafverfolgungsbehörden oder der Nachrichtendienst des Bundes im Rahmen von Ermittlungen wegen schwerer Verbrechen eine Überwachung beantragen. Es muss ein starker Verdacht gegen eine Person vorliegen.
Zudem kommt eine Überwachung nur als Ultima Ratio zum Einsatz, nachdem andere Ermittlungsversuche gescheitert sind oder die Ermittlungen ohne Überwachung unnötig verlängert würden. Vor einer Überwachung braucht es das Okay der zuständigen Staatsanwaltschaft und des zuständigen Zwangsmassnahmengerichts.
Der NDB holt vor jeder Durchführung einer Massnahme die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Freigabe durch den Verteidigungsminister ein. Vorab konsultiert dieser den Aussen- und den Justizminister. Der Schweizer Nachrichtendienst ordnete im Jahr 2024 106 Überwachungen an. Im Jahr davor waren es 46 Überwachungen.