Vernichtete Akten erschweren Aufarbeitung des Zürcher Datenskandals

6. Dezember 2022 um 14:49
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Foto: Sigmund / Unsplash

Hardware aus der Justizdirektion wurde unsachgemäss entsorgt. 2019 vernichtete Akten machen es aber faktisch unmöglich, die Vorkommnisse genau nachzuzeichnen.

Die Aufarbeitung des Zürcher Datenschutzskandals wird durch einen neu bekannt gewordenen Vorfall aus dem Jahr 2019 erschwert. Vergangene Woche war publik geworden, dass die Zürcher Justizdirektion zahlreiche Festplatten unsachgemäss entsorgt hatte. Die darauf gespeicherten, teilweise heiklen Daten gerieten in fremde Hände. Auf den Festplatten waren Informationen von mehreren Staatsanwaltschaften, der Justizdirektion und vom Psychiatrisch-Psychologischen Dienst zu finden.
Am heutigen 6. Dezember äusserte sich Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) an einer Medienkonferenz zu den Vorfällen. Sie sprach von einem "unprofessionellen, fahrlässigen" Verhalten bei der Datenentsorgung zwischen 2006 und 2012.
Die Vorsteherin der Justizdirektion sei 2020 von der Zürcher Staatsanwaltschaft über den Verdacht informiert worden, dass bei Entsorgungen von Hardware in den späten Nullerjahren sensible Daten in falsche Hände geraten sein könnten. Daraufhin seien der kantonale Informationssicherheits- sowie der kantonale Datenschutzbeauftragte informiert worden, so eine Mitteilung.

Ergebnis der externen Untersuchung

Auch habe die Direktion eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben, heisst es weiter. Diese wurde Ende März 2021 vorgelegt und der Bericht heute veröffentlicht. Im Zentrum der Untersuchung steht die IT-Abteilung, genannt Digital Solutions, der Justizdirektion.
Bei Digital Solutions seien 2019 eine grosse Menge von physischen Akten vernichtet worden, heisst es im Bericht. Es könne davon ausgegangen werden, dass dabei unter anderem auch Verträge und Rapporte von externen Dienstleistern entsorgt worden seien.
"Die Vernichtungen erfolgten weder systematisch noch dokumentiert und viele Dokumente wurden vorgängig nicht digitalisiert", wird im Bericht ausgeführt. Somit sei es faktisch unmöglich, die Vorkommnisse zwischen 2000 und 2014 genau nachzuvollziehen. Aus demselben Grund könne auch nicht abschliessend festgestellt werden, welche internen verbindlichen Vorgaben es im Zeitraum gegeben habe.
Klar sei, "sofern verbindliche Vorgaben vorhanden waren, wurden sie nicht oder zumindest nicht lückenlos durchgesetzt", so der Bericht. Seitdem laufe die Vernichtung der Daten der Direktion nach standardisierten und zertifizierten Prozessen, heisst es in der Medienmitteilung.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Nachdem der Skandal an die Öffentlichkeit gelangt war, gab es Kritik an der Justizdirektion, zu wenig transparent kommuniziert zu haben. Dies wies Fehr zurück: "Wir haben uns immer an die Empfehlung der kantonalen Datenschutzbeauftragten gehalten", sagte sie. Allerdings gab die Justizdirektorin auch an, dass sie nicht sicher sei, ob sie heute wieder so entscheiden würde.
Seit 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl in diesem Fall. Im Rahmen dieses Strafverfahrens seien in den letzten Monaten Datenträger sichergestellt worden, auf welchen sich nach heutigem Kenntnisstand einige wenige Daten der Justizdirektion befunden haben, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer separaten Mitteilung.
Nach dem Verständnis der Justizdirektorin hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen auf die Vorfälle von 2019 ausgeweitet. "Es wird wohl geklärt, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde", sagte Fehr. Die Staatsanwaltschaft ergänzt, dass sich "ergänzende Untersuchungen vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft richten".

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