Die E-ID müsse online und ohne physische Präsenz erlangt werden können, schreibt beispielsweise der Kanton Basel-Stadt in seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen E-ID-Gesetzes (BGEID). Die E-ID werde als elektronische Identifikation im digitalen Behördenverkehr und mit Privaten dienen. Es wäre deshalb widersprüchlich, so der Kanton, für diesen Geschäftsverkehr ein persönliches Erscheinen auf einem Amt zu verlangen.
Das Anliegen sei auch für die Ausarbeitung des elektronischen Patientendossiers zentral.
Der Ausstellungsprozess sei im erläuternden Bericht zum BGEID nicht genauer beschrieben, moniert der Verein Grundrechte.ch. Art. 4 Abs. 4 lasse vermuten, dass die Verifikation der antragstellenden Person und die Ausstellung der E-ID online vonstattengehen soll und kein Besuch auf der Gemeinde oder im Passbüro vorgesehen sei.
Dies wird von mehreren Seiten kritisiert. Gängige Systeme zur Videoidentifikation würden Schwachstellen aufweisen, die einen Identitätsdiebstahl möglich machen würden, schreibt Grundrechte.ch. Die Digitale Gesellschaft sieht das ähnlich. Auf die Technik der Video-Identifikation und vergleichbare Verfahren sei zu verzichten. Ein Identitätsdiebstahl durch Deepfake-Methoden sei zwar in Verbindung mit dem Abgleich des Gesichtsbilds aus dem Informationssystem Ausweisschriften (ISA) oder dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) schwer durchzuführen. Dennoch wäre "eine erfolgreiche Demonstration eines Identitätsdiebstahls verheerend für das Vertrauen und die Akzeptanz der E-ID", so die Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme.
Ähnlich argumentiert auch die SP: Datensicherheit und die Vermeidung des Identitätsdiebstahls seien zentral für die Sicherheit und Glaubwürdigkeit einer E-ID. Deshalb sollte auf die vollständig automatisierte Video-Identifikation bei der Ausstellung einer E-ID verzichtet werden.