AWS will Public-Cloud-Verträge mit Bund geheim halten

22. Mai 2025 um 10:44
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Tauziehen um Transparenz. Foto: Curated Lifestyle / Unsplash

Die Bundesverwaltung hat Verträge mit mehreren Hyperscalern abgeschlossen und wollte diese eigentlich öffentlich machen. AWS wehrt sich jetzt vor dem Bundes­verwaltungs­gericht dagegen.

2022 hat der Bund inhaltlich übereinstimmende Rahmenverträge mit den vier US-Hyperscalern Microsoft, Oracle, IBM und AWS sowie dem chinesischen Anbieter Alibaba unterzeichnet. Über diese Rahmenverträge können die Bundesbehörden Public-Cloud-Dienstleistungen beziehen.
Ursprünglich hatte die Verwaltung Transparenz versprochen: Der Inhalt der Rahmenverträge sollte mehrheitlich öffentlich gemacht werden. Vertragsinhalte wie die AGBs oder Audit-Möglichkeiten könnten für andere Beschaffungsverantwortliche, etwa in den Kantonen, interessant sein.

Mehrere Unternehmen wollten Verträge geheim halten

Doch: Mehrere Hyperscaler wehrten sich mit Berufung auf das Geschäftsgeheimnis gegen diese Veröffentlichung. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Martin Steiger sowie die 'Republik'-Journalistin Adrienne Fichter haben deshalb jeweils mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip Zugang zu den Rahmenverträgen ersucht.
Anfänglich wehrten sich drei Konzerne dagegen, wie Steiger in einem Linkedin-Post schreibt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) habe im anschliessenden Schlichtungsverfahren empfohlen, den Zugang grundsätzlich zu gewähren. Dabei sei ein "berechtigtes objektives Geheimhaltungsinteresse" der Tech-Konzerne zu berücksichtigen.

AWS wehrt sich vor Bundesverwaltungsgericht

Mittlerweile seien vier der fünf Unternehmen aber bereit dazu, die Verträge offenzulegen. Die Ausnahme bildet AWS. Der Hyperscaler geht auf dem Gerichtsweg gegen die Publikation vor und hat und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Der Konzern berufe sich auf sicherheits­kritische Inhalte und Geschäfts­interessen, wird in der 'Republik' ausgeführt. Eine Veröffentlichung würde das in der Bundes­verfassung verbriefte Recht auf Datenschutz und Wirtschafts­freiheit verletzen, so ein weiteres Argument des Konzerns.
Aktuell geht es in dem Verfahren unter anderem um die Frage, ob die Bundeskanzlei die Verträge mit den anderen Unternehmen veröffentlichen darf, geht aus dem Blogbeitrag von Martin Steiger weiter hervor. AWS fordere, dass dies nicht geschehe, solange nicht über die Beschwerde entschieden werde.

Und was ist mit den anderen Verträgen?

Die Bundeskanzlei sei vom Bundesverwaltungsgericht "angewiesen", auf keinen der Verträge Zugang zu gewähren. Dies wirft Fragen auf. "Gemäss Kenntnisstand der Bundeskanzlei hat nur die Beschwerdeführerin (AWS) Beschwerde gegen die Zugänglichmachung verlangt", führt sie in einem von Steiger publizierten Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht aus.
Man anerkenne die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde. Sie wirke sich aber nur auf einen allfälligen Zugang zum Vertragswerk von AWS aus, schreibt die Bundeskanzlei. Somit sehe man sich vorbehaltlich eines entsprechenden Verbots verpflichtet, den Gesuchstellenden den Zugang zu den anderen Vertragswerken zu gewähren.
Im Rahmen der WTO-Beschaffung "Public Clouds Bund" hat die Verwaltung Zuschläge an AWS, IBM, Microsoft, Oracle sowie Alibaba erteilt. Diese haben ein Volumen von bis zu 110 Millionen Franken und sollen es den verschiedenen Verwaltungsstellen ermöglichen, Public Cloud Services zu beziehen. Die Ausschreibung wurde kritisiert, weil sie auf ausländische Unternehmen zugeschnitten war. Zudem scheint es bei den Behörden Bedenken zu geben, die Leistungen auch zu beziehen. Fehlende Rechtssicherheit könnte ein Grund dafür sein.

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