Braucht es den Online-Ausweiszwang für guten Jugendschutz?

27. Oktober 2023 um 14:39
image
Foto: Bernd Dittrich / Unsplash

Fast alle Parteien und IT-Branchenverbände kritisieren die Verordnung zum Jugendschutzgesetz. Sogar Meta und Netflix äussern Zweifel an deren Nutzen.

Der Bundesrat will Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen schützen. Wie das gelingen soll, steht in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG).
Demnach sollen Online-Plattformen, die für Jugendliche ungeeignete Inhalte zeigen, Alterskontrollen durchführen müssen, um die Volljährigkeit von Nutzerinnen und Nutzern festzustellen. Mit welchen technischen Mitteln diese Anforderung umgesetzt werden soll, überlässt der Bundesrat den Betreibern. Möglichkeiten seien der physische Ausweis oder ein elektronischer Identitätsnachweis, heisst es im Vernehmlassungsbericht lediglich.
Obwohl das von der Piratenpartei initiierte Referendum kaum Unterstützung anderer Parteien und Organisationen fand und auch deshalb krachend scheiterte, gibt es in der eben zu Ende gegangenen Vernehmlassungsphase (PDF) viel Kritik für den Gesetzestext.
Fast alle Parteien, IT-Branchenverbände und sogar grosse Plattformbetreiber wie Meta oder Netflix halten die Verordnung unter dem Strich für wenig geeignet, um Jugendliche wirklich zu schützen. Auch wir von inside-it.ch halten das Gesetz nur für gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Einigkeit bei der Politik

Die Grüne Partei hält fest, dass die Altersüberprüfung vor der erstmaligen Nutzung eines Diensts "vor allem praxisgerecht" sein müsse. Komplett gegen das Gesetz stellt sich die SVP. Der Partei geht es aber weniger um die Inhalte, sondern mehr um die angeblich fehlende Respektierung der "verfassungsmässigen Aufteilung der Kompetenzen". Die Kantone seien stärker einzubeziehen.
Tiefer ins Detail geht die FDP, welche Bedenken äussert, ob das Gesetz tatsächlich Minderjährige vor ungeeigneten Medieninhalten schützen könne. Dies, weil die grosse Mehrheit der Inhalte über ausländische Anbieter konsumiert würde und eine "nationale Regelung, die über unsere Grenzen hinaus keine Wirkung hat, einen falschen Eindruck von Schutz vermittelt".
Die SP hält es für "unklar, wie die Alterskontrolle technisch umgesetzt werden soll". Es sei zu befürchten, dass die Alterskontrolle in der Praxis auf eine Login- und Ausweispflicht für alle hinauslaufen werde. Ausserdem würde "den Anbietern unentgeltlich wertvolle persönliche Daten zur Verfügung gestellt, die sie zur Mustererkennung und für personalisierte Werbestrategien einsetzen" könnten. Die Partei schlägt deshalb vor, das Gesetz so lange zu sistieren, "bis die staatliche E-ID umgesetzt wird".

Vom Ausweiszwang profitieren Datensammler

Das Referendum der Piratenpartei ist gescheitert. Im Interview spricht Pascal Fouquet, Vizepräsident der Piraten Bern, über die Gründe und sagt, wie Jugendschutz im Internet ohne Alterskontrollen umgesetzt werden könnte.
image
Pascal Fouquet, Vizepräsident Piratenpartei Bern
Die Piraten halten einen zeitgemässen Jugendschutz auch ohne Ausweiszwang für möglich. Wie könnte eine solche Lösung aussehen?
Die Verordnung zeigt eindeutig, dass es Absicht war, einen Ausweiszwang im Internet einzuführen, sonst hätten sie nun korrigierend eingegriffen. Zudem stört mich, dass der Bund hofft, dass die Unternehmen den Ausweiszwang datensparsam umsetzen, anstatt es in der Verordnung klipp und klar vorzuschreiben.
Das habe ich nicht gefragt.
Eine elegante Lösung zur Wahrung des Jugendschutzes könnte darin bestehen, den Eltern eine unkomplizierte Jugendschutzsoftware zur Verfügung zu stellen ­­­– und das selbstverständlich in Form von freier Software. Für Videoplattformen könnte eine standardisierte Zeile im Quellcode integriert werden, die Informationen darüber bereitstellt, ob auf der Seite beispielsweise Inhalte ab 18 Jahren angeboten werden. Die Jugendschutzsoftware könnte diese Informationen erfassen und dann ein Passwort anfordern, bevor der Zugriff gewährt wird.
Der Gesetzgeber nehme ohne Not massiven Kollateralschaden und die Verletzung der digitalen Integrität in Kauf steht in Ihrer Stellungnahme. Wer harten Alkohol kaufen will, muss sich auch ausweisen, warum ist das online ein Problem?
Die Einführung eines Ausweiszwangs führt dazu, dass gerade Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Datensammlung und Profiling basiert, Zugriff auf staatlich verifizierte Ausweisdaten erhalten. Darüber hinaus können diese Konzerne umfassende Informationen darüber sammeln, was wir uns ansehen. Letztendlich entsteht auf diese Weise eine umfassende Datenbank über die Gesinnung und Vorlieben eines jeden Menschen, eine solche Entwicklung dürfte niemandem recht sein.
Sie schreiben in der Vernehmlassungsantwort, dass Jugendliche innert Minuten eine Altersverifikation umgehen werden. Braucht es da nicht etwas viel kriminelle Energie dafür?
Früher haben Jugendliche auch ihr Geburtsdatum im Schülerausweis verändert, um auf Partys Einlass zu erhalten. Das rasche Austauschen einiger Zahlen in Programmen wie Gimp oder Photoshop dürfte für Jugendliche eher als kreative Spielerei angesehen werden, anstatt als Ausdruck krimineller Energie.
Das Referendum unter Piratenflagge ist gescheitert, obwohl sich in der Vernehmlassung viele Parteien und Organisationen ähnlich kritisch äussern. Warum?
Im Bundeshaus fehlt es an dedizierten Digitalpolitikerinnen und -Politikern, die die erforderliche Expertise mitbringen, um solche offensichtlichen Kollateralschäden zu erkennen. Das Referendum ermöglichte uns, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sowie von Fachleuten auf dieses Anliegen zu lenken. Dies trug dazu bei, dass einige Politikerinnen und Politiker im Nachhinein aufgewacht sind und den Fehler erkannt haben.

Meta und Netflix haben "Zweifel"

Die betroffenen Anbieter fürchten vor allem den Mehraufwand. So schreibt Swisscom, dass die "vom Bundesrat vorgeschlagenen sehr hohen Anforderungen an die Anbieterinnen von Abrufdiensten unverhältnismässig sind und in der Praxis keine relevante Schutzwirkung entfalten würden".
Facebook-Konzern Meta schreibt in der Stellungnahme, dass man "das Prinzip der Alterssicherung unterstützt", aber die Überprüfung des Nutzeralters eine komplexe, branchenweite Herausforderung darstelle. Die Kenntnis des Alters von Nutzerinnen und Nutzern müsse im "richtigen Gleichgewicht zur Privatsphäre stehen". Und Meta wolle "die zusätzlichen Daten, die zur Überprüfung des Alters erhoben werden, so gering wie möglich halten".
Netflix hat indes Zweifel, ob "die geplante Regulierung die verfolgten Ziele erreichen kann". Das Gesetz drohe, zudem auch dadurch zu unverhältnismässigen Verpflichtungen zu führe

Kein Jugendschutz auf Kosten des Datenschutzes

Einig sind sich ebenfalls die grossen IT-Branchenverbände Swico und Digitalswitzerland sowie die digitale Gesellschaft Schweiz. So schreibt Swico, dass "effektiver Jugendschutz nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen darf". Die Pflicht zur Identifikationspreisgabe sei ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre, der nicht gerechtfertigt sei. Digitalswitzerland ergänzt, "eine angemessene Alterskontrolle muss auch verhältnismässig sein".
Die digitale Gesellschaft lässt kein gutes Haar an der Vorlage. "Mit den aktuellen technischen Mitteln kann der Jugendschutz allenfalls auf Abrufdienste im Inland sinnvoll ausgedehnt werden." Und auch bei internationalen Plattformen müsse eine Ausweispflicht auf relevante Dienste und Inhalte beschränkt bleiben.

Gesetz zeigt frühestens 2026 Wirkung

Positive Stimmen finden sich im knapp 300 Seiten starken Dokument schliesslich auch noch. So schreibt stellvertretend für alle Befürworterinnen und Befürworter die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen (KKJPD), dass man die Präzisierungen zur Umsetzung des neuen Gesetzes auf Verordnungsstufe grundsätzlich begrüsse.
"Insbesondere die Anforderungen an die Anbieterinnen von Abrufdiensten und Plattformdiensten erachten wir als sinnvoll und notwendig zum Erreichen eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes." Es werde jedoch herausfordernd sein, entsprechende Alterskontrollen mit den heute zur Verfügung stehenden technischen und finanziellen Mitteln umzusetzen.
Das Gesetz wird schrittweise ab Juli 2024 in Kraft gesetzt. Nach zwei Jahren prüft das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen, ob die etablierten Alterskontrollen gesetzeskonform sind. Wirkung zeigen wird das Gesetz also frühestens ab dem Jahr 2026.
Möchten Sie uns unterstützen?
Inside IT steht für unabhängigen und qualitativ hochwertigen Journalismus. Unsere Inhalte sind kostenlos verfügbar und bleiben dies auch weiterhin. Umso mehr würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit und unsere Recherchen mit einem Betrag Ihrer Wahl unterstützen. Vielen Dank!
Jetzt unterstützen



Loading

Mehr zum Thema

image

Threema will nicht mit Whatsapp chatten

Dass die EU Meta dazu gezwungen hat, Whatsapp für andere Chat-Dienste zu öffnen, sei gut gemeint, aber schlecht für den Datenschutz, glaubt Threema.

publiziert am 24.7.2026
image

Kühne+Nagel profitiert von KI-Boom

Der Logistikkonzern transportiert zunehmend Komponenten für KI-Rechenzentren und will zugleich mit Künstlicher Intelligenz die eigene Produktivität steigern.

publiziert am 23.7.2026
image

Google kassiert die nächste Millionenbusse

Die EU-Kommission verhängt gegen Google eine Busse von 890 Millionen Euro und verlangt Änderungen bei der Websuche sowie im Play Store.

publiziert am 23.7.2026
image

EU bringt die Chatkontrolle zurück

Auf Initiative der EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola erhält die Übergangsregelung zur Chatkontrolle eine weitere Verlängerung. Eine endgültige Lösung wird aber gesucht.

publiziert am 22.7.2026