Nun ist Devolo aber bereits wieder in Schieflage geraten und muss sich erneut restrukturieren, wie das Unternehmen mitteilt. Wie schon letztes Jahr soll die Sanierung wieder in Eigenverwaltung unter der Leitung des bisherigen Managements erfolgen.
Dies ist in Deutschland möglich, wenn das zuständige Amtsgericht feststellt, dass das Unternehmen frühzeitig seine Probleme erkannt und in Eigeninitiative gehandelt hat. Das Gericht muss zudem glauben, dass ausreichend Handlungsspielraum für eine erfolgreiche Lösung besteht.
Der Geschäftsbetrieb werde während der Sanierung vollumfänglich weitergeführt, verspricht Devolo seinen Partnern. Die Warenversorgung sei ebenfalls gesichert.
Sanierung in Eigenverwaltung heisst nicht, dass das Verfahren nicht überwacht wird. Um die Interessen der Gläubiger zu wahren, wurde die Anwältin Ruth Rigol, die bei einer Sanierungskanzlei arbeitet, als vorläufige Sachwalterin eingesetzt.
Laut Devolo liefen die Geschäfte trotz der negativen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach dem Abschluss des letzten Sanierungsverfahrens in den ersten Monaten dieses Jahres wie geplant. Deshalb habe sich die Geschäftsführung gedacht, dass der zuvor bereits eingeschlagene Restrukturierungsprozess auch künftig weiterhin erfolgreich verlaufen werde.
Ende September seien aber die Bestelleingänge aufgrund der "Kaufzurückhaltung der Endkunden" abrupt zurückgegangen. Es habe weit weniger Besteellungen gegeben, als man für das traditionell starke Weihnachtsgeschäft erwartet habe. "Deshalb werden wir jetzt verantwortungsvoll und frühzeitig handeln“, so CEO Heiko Harbers. "Die bereits eingeleiteten Massnahmen werden wir an die neue Situation anpassen."