EPD wird ab Oktober vom Bund gefördert

28. August 2024 um 13:07
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Foto: Unsplash+

Um das E-Patientendossier besser zu verbreiten, entschädigt der Bund vorübergehend die EPD-Anbieter wie Post oder Sanela für eröffnete Dossiers.

Mehr Patientinnen und Patienten in der Schweiz sollen ein elektronisches Patientendossier eröffnen. Zu diesem Zweck erhalten die EPD-Anbieter ab dem 1. Oktober eine finanzielle Entschädigung für jedes eröffnete Dossier.
Das Parlament hat im Frühjahr 30 Millionen Franken bewilligt, die dazu dienen sollen, das EPD weiter zu verbreiten. Bisher wurden nur rund 70'000 elektronische Dossiers eröffnet.

Übergangslösung vor umfassender Reform

Derzeit bieten acht Unternehmen EPDs an. Diese Stammgemeinschaften sollen jetzt eine Entschädigung von 30 Franken pro eröffnetem Dossier erhalten. Die Kantone müssen sich mindestens in gleichem Umfang an der Förderung beteiligen.
Diese Massnahme ist allerdings nur eine Übergangslösung, die die derzeit noch ungenügende Verbreitung und Nutzung des EPDs in der kritischen Phase bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Revision vorantreiben soll.
Aufgrund der Anlaufschwierigkeiten beim EPD hat die Eidgenössische Finanzkontrolle empfohlen, eine zentrale Lösung zu prüfen. Dies forderten auch die kantonalen Gesundheitsdirektoren. Deren Vorschlag zufolge sollen die bislang acht zertifizierten Stammgemeinschaften zu einer Betriebs­organisation zusammengefasst werden.
Der Bundesrat will im Herbst über das weitere Vorgehen zu einer grossen Reform der EPD-Gesetzgebung entscheiden, wie er nun mitteilt. Inkrafttreten dürften diese Neuerungen frühestens 2028.

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