Luzerner Educase-Debakel endet in gütlicher Einigung

3. Januar 2023 um 13:01
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Foto: Unsplash+

Der Kanton und die Entwicklerfirma konnten ihren Streit beilegen. Das Debakel rund um die Schulsoftware hat somit keine rechtlichen Konsequenzen.

Der Kanton Luzern hat sich nach dem Desaster rund um die Schul­ad­mi­ni­stra­tions­­software Educase gütlich mit der Herstellerfirma geeinigt. Die Soft­ware­firma Base-Net Education aus Sursee verzichte auf eine Klage. Seitens der Kantonsverwaltung gab es laut der Regierung keine Hinweise auf Pflichtverletzungen.
Personalrechtliche Massnahmen seien nicht nötig gewesen, deshalb sei auch keine Administrativuntersuchung eingeleitet worden, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Kantonsrätin Anja Meier (SP) fest. Meier wollte wissen, wie der Kanton Luzern Administrativuntersuchungen handhabe und wieso im Falle der Schulsoftware keine solche eingeleitet worden sei.
Der Kanton hatte im Februar 2022 die Einführung der Schul­admini­strations­lösung wegen unterschiedlicher Auffassung zum Projekterfolg abgebrochen. 64 Gemeinden hatten damals bereits mit der Software gearbeitet. In der Folge stellte die Herstellerfirma den Betrieb ein, bis der Kanton ausstehende Zahlungen geleistet habe. Per Ende Juli 2022 stellte das Unternehmen seine Aktivitäten ganz ein.
Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass im Kanton Luzern die Dienst­stellen die Kompetenz haben, Administrativuntersuchungen einzuleiten. Dafür brauche es aber einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Dienstpflicht verletzt wurde. Der Regierungsrat geht davon aus, dass solche Administrativunter­such­ungen nur vereinzelt ausgelöst werden. Deren Zahl dürfte sich jährlich zwischen 1 und 5 bewegen.

Kommission untersucht Abbruch

Das Scheitern des Projekts der neuen Schulverwaltungssoftware Educase hatte die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats auf den Plan gerufen. Sie startete im April eine Untersuchung, weil der Ab­bruch der Übung einen "erheblichen finanziellen Schaden" verursacht habe.
Genauer untersucht würden der Beschaffungs-, Steuerungs-, Entwicklungs- sowie der Ausstiegsprozess. Zudem würden auch die Verantwortlichkeiten genau geklärt. Ein rechtliches Nachspiel habe der Abbruch nicht. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' hiess es beim Bildungs- und Kultur­departement, das Ziel sei es immer gewesen, mit der Herstellerfirma eine gütliche Einigung zu erzielen. "Dies ist gelungen."

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