Nächste Swisscom-Niederlage im Glasfaserstreit

30. November 2022 um 07:10
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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne.

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Doch erstens steht das wesentlich wichtigere Urteil im Glasfaserstreit noch aus und zweitens tut Swisscom die Entschädigungszahlung nicht weh.

Swisscom darf das Glasfasernetz vorerst nicht nach der ursprünglich vom Telco favorisierten Punkt-zu-Multipunkt-Methode (P2MP) ausbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp verfügt, nachdem sie ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet hatte. Diesen Entscheid bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2021. Eine Beschwerde von Swisscom gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht nun abgewiesen.

Parteienentschädigung in Höhe von 10'000 Franken

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Ausschnitt aus dem Bundesgerichtsurteil im Glasfaserstreit.
Wie aus dem Urteil, das inside-it.ch vorliegt, hervorgeht, muss Swisscom die Verfahrenskosten in Höhe von 10'000 Franken tragen. Ausserdem muss der Telco dem Winterthurer Provider Init7 eine Parteienentschädigung in Höhe von ebenfalls 10'000 Franken zahlen.
Swisscom nehme das Urteil zur Kenntnis, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Um der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegenzuwirken, habe Swisscom bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der Weko erlaubte Punkt-zu-Punkt-Technologie (P2P) zu setzen.

Wichtigeres Urteil steht noch aus

"Init7 begrüsst das Urteil", schreibt der Provider in einer Mitteilung. Man sei erfreut darüber, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht jetzt auch das Bundesgericht im Sinne einer nachhaltigen Infrastruktur für die Schweiz entschieden hat und erwarte vom Telco Swisscom, dass er "sich endlich an das Kartellgesetz hält".
Parallel zum nun abgeschlossenen Verfahren zu den vorsorglichen Massnahmen läuft bei der Weko das Hauptverfahren. Dessen Ergebnis ist nach wie vor offen. Swisscom und die Weko betonen, in regelmässigem Austausch zu stehen. Zuletzt hiess die Behörde einen Kompromissvorschlag im Streit gut.
Hinter vorgehaltener Hand ist in der Branche zu hören, dass die Weko mit ihrem Entscheid den Entscheid des Bundesgerichts abwarte. Da dieser nun da ist, könnte es jetzt plötzlich schnell gehen. Die Verfügung der Weko im Hauptverfahren wird 2023 erwartet, schreibt Swisscom dazu.

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