Neuenburg will "Recht auf digitale Integrität" verankern

5. Juni 2024 um 09:40
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Foto: Sarah Adatte / Unsplash

Der Grosse Rat hat einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen. Jetzt kommt es zur Volksabstimmung.

Der Kanton Neuenburg soll einen neuen Artikel 10a in der Verfassung erhalten. Der Grosse Rat hat die Vorlage "Für ein Recht auf digitale Integrität und den Schutz eines Rechts auf ein Offline-Leben" angenommen. Der Staatsrat hatte eine Ablehnung empfohlen, doch der Entscheid des Parlaments fiel mit 66 zu 29 Stimmen deutlich aus.
Als nächstes wird die Bevölkerung über die Verfassungsänderung abstimmen. Der Artikel hält fest, dass die digitale Integrität gewährleistet ist. "Dazu gehören insbesondere das Recht auf Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen Leben, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben sowie das Recht auf Vergessenwerden." Der Kanton soll die digitale Inklusion weiter fördern und die Öffentlichkeit für digitale Themen sensibilisieren.
Genf kennt als erster Schweizer Kanton bereits einen solchen Verfassungsartikel, der im Juni 2023 in einer Volksabstimmung mit 94% Ja-Stimmen angenommen worden ist. Im Kanton Waadt wurde kürzlich ebenfalls ein entsprechender Vorstoss eingereicht. Im Kanton Zürich steht eine Initiative der Piratenpartei, die ein "Recht auf digitale Unversehrtheit" für Bürgerinnen und Bürger fordert, im Raum. Gescheitert ist hingegen die parlamentarische Initiative "Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen" auf nationaler Ebene. Der Nationalrat hat ihr Ende 2023 keine Folge geleistet.

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