Ostschweizer Kantone verlangen: "Stopp beim EPD!"

6. Dezember 2023 um 11:40
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Foto: Burst

Die Kantonsregierungen befürchten, dass das elektronische Patientendossier die Gesundheitskosten in die Höhe treibt und Digitalisierungsprozesse nicht voranbringt.

Die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) fordert vom Bund einen Halt beim elektronischen Patientendossier (EPD). Bevor das Parlament in Bern eine Zusatzfinanzierung beschliesse, müssten die grundlegenden Probleme gelöst werden, heisst es in einem gemeinsamen Communiqué der Ostschweizer Kantone.
Beim Bundesrat sind zwei Vorlagen für das EPD in Planung. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurde Ende Oktober abgeschlossen. Die Ostschweizer Regierungen befürchten nun, "dass diese Vorlagen die Krankenkassenprämien in die Höhe treiben". Die Vorlagen brächten den Digitalisierungsprozess nicht voran, weil bestehende Konstruktionsfehler noch nicht gelöst seien.

EPD beinhaltet nur statische Dateien

Zuerst müssten mehrere Probleme angegangen werden. So basiere das elektronische Patientendossier auf einer veralteten technischen Lösung. "Statt dynamischer Daten (zum Beispiel Daten über Blutdruck), welche zwischen Leistungserbringern ausgetauscht werden könnten, beinhaltet das EPD nur statische Bilder und PDF-Dateien", heisst es in der Mitteilung.
Es gebe kaum einen Nutzen für Patientinnen und Patienten. "Während die Bevölkerung ihre Bankangelegenheiten aufgrund der kundenfreundlichen Lösungen digital erledigen kann, eröffnet kaum jemand ein EPD", so die ORK. Weiter fehle der kostendämpfende Effekt.

Grundlegende Konstruktionsfehler beheben

Bemängelt wird auch, dass zwischen den Stammgemeinschaften kaum Kommunikation stattfindet und diese "nicht umfassend" gewährleistet sei. "Statt einer Vielzahl von Stammgemeinschaften, sollte auf Bundesebene ein System vorgegeben und für verbindlich erklärt werden", fordern die Kantone. Die Thurgauer Regierung und auch Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren forderen schon seit Wochen die Zusammenlegung der Stammgemeinschaften.
Über eine Zusatzfinanzierung soll deshalb erst entschieden werden, wenn diese grundlegenden Konstruktionsfehler behoben seien. In der ORK sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau vertreten. Der Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein sind als assoziierte Mitglieder angeschlossen.

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