Parlament fordert Pilotprojekt für E-Collecting

17. Juni 2025 um 12:12
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Der Nationalrat während der Sommer-Session. Foto: Pascal Mora / Parlamentsdienste 3003 Bern

Der Nationalrat hat gleich zwei politische Vorstösse angenommen, in denen es um die Einführung von E-Collecting geht. Einer wurde zuvor allerdings noch abgeändert.

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem Pilotprojekt für die elektronische Sammlung von Unterschriften für Initiativen oder Referenden zugestimmt. Ein zweiter Vorstoss, der die Einführung von E-Collecting verlangte, wurde in einer abgeänderten Version an den Ständerat zurück­gewiesen.
Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) verglich die beiden Motionen in der Diskussion im Rat mit einer zweistufigen Rakete: Die erste Stufe sei der Versuchsbetrieb und die zweite Stufe die Einführung, so der Politiker, der im Nationalrat die Mehrheit der Kommission vertrat.
Die erste Motion, welche ein Pilotprojekt für elektronische Unter­schriften­sammlungen vorsieht, wurde mit 124 zu 66 Stimmen angenommen. SP, FDP, Mitte, Grüne, GLP und EVP sowie der Bundesrat haben das Anliegen unter­stützt, während es von der SVP abgelehnt wurde.

E-ID für Unterschriften

Das Pilotprojekt soll offene Fragen beantworten, wie Bundeskanzler Viktor Rossi, der den Standpunkt des Bundesrats vertrat, sagte. So sei zum jetzigen Zeitpunkt unklar, wie die Bevölkerung eine Initiative oder ein Referendum elektronisch unterschreiben könne. Eine Möglichkeit sei etwa die E-ID.
Für den elektronischen Identitätsnachweis muss aber zuerst das Volk der erarbeiteten Gesetzesgrundlage zustimmen. Das Parlament hatte diese in der vergangenen Wintersession beschlossen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung dazu findet Ende September statt.
In der Pilotphase sollen auch die Kantone und Gemeinden miteinbezogen werden. Sie würden die Stimmregister führen, sagte Rossi im Rat. Zum weiteren Ablauf hiess es, dass der Bundesrat Ende 2026 über einen Beginn des Versuchs entscheiden soll.

Manuelle Unterschrift bleibt

Die zweite Motion aus dem Ständerat verlangt, dass die Sammlung künftig nur über digitale Kanäle stattfinden soll. Der Text wurde vom Nationalrat abge­ändert und geht nun zurück an den Ständerat, schreibt die Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA'. Neu wird zusätzlich verlangt, dass neben den digitalen Unterschriften auch die händischen Unterzeichnung möglich sein muss.
Die abgeänderte Motion wurde im Nationalrat mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. Grosse Teile der SVP-Fraktion stellten sich grundsätzlich gegen beide Vorstösse.
"Volksinitiativen und Referenden sind keine Internetumfrage", sagte Nationalrat Benjamin Fischer (SVP/ZH) als Vertreter der Kommissions­minderheit. Weiter argumentierte er, dass auch mit einer Adressdatenbank die nötigen Unterschriften gesammelt werden könnten.
Geht es nach dem SVP-Politiker, darf die Unterschriftensammlung "eine gewisse Hürde haben".

Mehr Demokratie

Für die Mehrheit im Nationalrat sollen mit E-Collecting die Volksrechte gestärkt werden. Es sei eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie, sagte etwa Gerhard Andrey (Grüne/FR). Zudem würde es die Prozesse wie die Kontrolle der Unterschriften "massiv" verbessern, erklärte Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG).
Die Vorstösse wurden bereits im vergangenen September eingereicht. Damals berichteten die Tamedia-Zeitungen, dass es bei der Unterschriftensammlung zu einem mutmasslichen Betrug kam. Die Bundeskanzlei hat dazu bereits 2022 rechtliche Schritte eingeleitet.



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