Das Parlament will den Austausch polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Kantonen und Polizeiorganen des Bundes verbessern. Es hat einen Vorstoss an den Bundesrat überwiesen, der Druck auf die Umsetzung einer vor fünf Jahren beschlossenen Motion machen soll.
Ende
letzten Jahres stimmte bereits der Nationalrat der Motion zu. Jetzt hat auch die kleine Kammer das Anliegen angenommen. Mit der Umsetzung eines nationalen polizeilichen Datenaustauschs könne die Schweizer Bevölkerung besser gegen Kriminalität geschützt werden, lautete der Tenor. Ziel ist es, dass Kantonspolizeien künftig jederzeit rasch auf sämtliche in der Schweiz verfügbaren polizeilichen Daten zugreifen können.
Es ist ein "Plan B"
Die Kantone bemühen sich seit Jahren um eine technische Lösung und um Fortschritte hin zu einem interkantonalen Konkordat für den Informationsaustausch. Die nun an den Bundesrat überwiesene Motion soll als Plan B dienen, falls sich die Kantone nicht einigen können.
Mit einer Ergänzung der Bundesverfassung könnten sämtliche Fragen zwischen Bund und Kantonen gemeinsam geklärt werden, sagte Ständerat Charles Juillard (Mitte/JU) im Namen der zuständigen Kommission. Damit werde die Schaffung nationaler Polizeidatenbanken aus demokratischer sowie aus föderalistischer Sicht besser legitimiert.
Kritik am Vorhaben
Basis für den Datenaustausch ist eine polizeiliche Abfrageplattform (Polap). Dass in dieser geplanten Datenbank auch Kleinstdelikte gespeichert werden sollen, stört den Eidgenössischen Datenschützer (Edöb) Adrian Lobsiger. "Ich wüsste nicht, weshalb die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen muss, dass Sie in Lausanne illegal Abfall entsorgt haben",
sagte er Anfang des Jahres. Auch von der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim) gab es Kritik. Privatim äusserte sich zu einer Vernehmlassung, die für den Aufbau der Plattform der zuständigen Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) durchgeführt worden war. Es sei unklar, welche Schranken es für einen Austausch gebe.
Die Datenschützer stellten den Verweis auf das öffentliche Interesse infrage. Ob ein solches besteht, könne man nicht einfach allgemein beurteilen. Ein pauschaler Hinweis auf ein Risiko einer Ausbreitung von internationalen kriminellen Strukturen genüge nicht als Rechtfertigung, die Polizeiinformationssysteme für jegliche Aufgaben zusammenzuschliessen,
hiess es von Privatim. KKJPD-Präsidentin Karin Kayser-Frutschi betonte, dass man die Kritik der Datenschützer ernst nehme und nicht das Ziel verfolge, Daten in "einen gläsernen Kasten" zu stecken. Sie betonte aber auch, dass eine interkantonale Abfrageplattform dringend gebraucht werde. Denn von den Polizeien anderer Länder erhalte man Informationen, aber innerhalb der Schweiz sei die Vernetzung ungenügend realisiert.