Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte eine Steuernachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, wie die Richter erläuterten.
Die Entscheidung ist allerdings mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Sache in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe.
Irland und Apple wehrten sich dagegen.
Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Das US-Unternehmen hatte vor dem EU-Gericht betont, dass es Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.
Rückschlag für Vestager
Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern um Steuerkonditionen für Unternehmen. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.
Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns ausserhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.
US-Steuer auf Auslandsreserven
Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne ausserhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig – unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht.
Apple zahlte an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland
angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.