Im Vorfeld des World Economic Forum in Davos hat die als prorussisch geltende Hackergruppe Noname057(16) verschiedene Ziele in der Schweiz angegriffen. Mit
DDoS-Attacken wurden Websites von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen im Kanton Graubünden überlastet.
Jetzt ist die Hackergruppe selbst zum Ziel eines Angriffs geworden. Im Rahmen der Operation "Eastwood" sind Strafverfolgungsbehörden aus unter anderem der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Schweden, Spanien und den USA gegen Akteure und Infrastruktur der Gruppierung vorgegangen.
Wie unter anderem das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) mitteilt, konnte ein aus mehreren Hundert weltweit verteilten Servern bestehendes Botnetz abgeschaltet werden, das für die Überlastungsangriffe eingesetzt wurde. In Deutschland und Spanien seien sieben Haftbefehle erlassen worden, zwei davon gegen die mutmasslichen Hauptverantwortlichen hinter Noname057(16). Nach allen Beschuldigten werde international gefahndet.
In mehreren Ländern habe es ausserdem Hausdurchsuchungen von insgesamt 24 Objekten von mutmasslichen Unterstützern der Gruppierung gegeben. Laut dem BKA sei dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Weitere rund 1000 grösstenteils anonyme Unterstützer von Noname057(16) seien über den gruppeninternen Telegram-Kanal identifiziert und über die Strafbarkeit ihrer Handlungen orientiert worden.
Verfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft
Wie die Schweizer Bundesanwaltschaft mitteilt, hat sie im Juni 2023 ein Verfahren eingeleitet. Damals nahm Noname anlässlich einer Videoansprache des ukrainischen Präsidenten Selenskyj ans Bundesparlament
erstmals massenhaft Schweizer Websites ins Visier. Weitere DDoS-Angriffswellen folgten unter anderem rund ums WEF 2024 und 2025, die Bürgenstock-Konferenz
im Juni 2024 und zuletzt
während des Finales des Eurovision Song Contests in Basel. Das damalige NCSC widmete dem Vorgehen der Gruppe
eine Analyse. Im Zuge der Ermittlungen seien in der Schweiz über 200 von der Gruppierung angegriffene Schweizer Websites identifiziert werden, darunter mehrere von Verwaltungseinheiten von Bund oder Kantonen oder von Betreibern kritischer Infrastrukturen.
"Die von Europol koordinierten intensiven internationalen Ermittlungen, welche von Fedpol initiiert wurden, führten zur Identifizierung von drei mutmasslichen Schlüsselpersonen der Gruppierung. Die Bundesanwaltschaft hat ihr Strafverfahren daraufhin auf diese drei Personen ausgedehnt und diese zur Verhaftung ausgeschrieben", schreibt die Justizbehörde. Bis zur Verhaftung der Personen beabsichtige sie, das Strafverfahren zu sistieren. "In der Schweiz wurden bislang keine am Netzwerk und den Angriffen beteiligten Rechner oder hier lebende Personen identifiziert", so die Bundesanwaltschaft.
Update 17. Juni: Der Artikel wurde um die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft ergänzt.