Interpharma fordert ein Bundesgesetz zum Gebrauch von Gesundheitsdaten. Die aktuelle Regelung sei dabei ein Hindernis, argumentiert der Verband der forschenden Pharmaindustrie.
In der Schweiz bestehe ein enormes Aufholpotenzial, schreibt Interpharma. Besonders augenfällig sei die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen während der Coronapandemie geworden. Daten seien ein Schlüssel für medizinischen Fortschritt und nachhaltige Gesundheitssysteme. Im öffentlichen Gesundheitswesen würden täglich Daten mit hohem Nutzen entstehen. Diese lägen aber weitgehend brach.
Der Verband stellte ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das eine Reihe von Hindernissen aufzeigt. Eine Hürde für eine vermehrte Nutzung von Gesundheitsdaten sei die uneinheitliche rechtliche Regelung. Dieser Flickenteppich führe zu Unsicherheiten, bilanziert Interpharma.
Der Gebrauch der anfallenden Gesundheitsdaten müsse gesetzlich geregelt werden, führt Interpharma aus. Ein Gesundheitsdatengesetz würde Rechtssicherheit schaffen und könnte eine praktikable Handhabung von Gesundheitsdaten festlegen. Auch soll es Grundlage für eine Koordinationsstelle sein, die die Verknüpfung und Nutzung von Schweizer Daten ermöglicht.
Motion fordert Rahmengesetz für Sekundärnutzung von Daten
In dieser vom Rat noch nicht behandelten Motion wird ein Rahmengesetz gefordert, das übergeordnete Grundsätze und gemeinsame Begriffsdefinitionen für den Aufbau und den Betrieb von Datennutzungsinfrastrukturen schafft. Um Daten aus ihren Silos befreien und nutzen zu können, brauche es vertrauenswürdige Rahmenbedingungen und Datenräume, so die Motionäre.
Bundesrat lässt Nutzung von Gesundheitsdaten klären
Der Bundesrat lässt aktuell die
Voraussetzungen abklären, unter denen die Forschung besonders schützenswerte Gesundheitsdaten besser nutzen kann. Dabei schwebt ihm ein System für die Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Eine nationale Datenkoordinationsstelle könnte sicherstellen, dass der Datenaustausch und die Datenbearbeitung rechtskonform und sicher erfolgten, erklärte der Bundesrat im Frühjahr.
Das Eidgenössische Departement des Innern soll der Landesregierung bis Ende 2023 Vorschläge unterbreiten.