Nachdem er sie
anfänglich noch verteidigt hatte, schickt der Bundesrat seine geplante Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf) nun doch in eine zweite Runde. Nachdem seine Pläne in der Vernehmlassung
komplett durchgefallen sind, lässt er nun zunächst extern abklären, welche Auswirkungen die Neuerungen auf mitwirkungspflichtige Unternehmen haben.
Liegt die Regulierungsfolgenabschätzung vor, will der Bundesrat eine zweite Vernehmlassung durchführen, wie er mitteilt. Dieser Wunsch kommt auch vom Parlament: Beide Räte nahmen je
eine Motion aus der FDP-Fraktion an, die eine erneute Vernehmlassung forderte.
Bei Überwachungen mitwirken
Der Bundesrat hatte Anfang 2025 zwei Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ein erstes Mal in die Vernehmlassung gegeben. Es ging unter anderem um eine "Definition für die Kategorien der Mitwirkungspflichten" der Anbieter von Kommunikationsdiensten, beispielsweise bei Überwachungen im Rahmen eines Strafverfahrens.
Das betrifft vor allem klassische Telekommunikationsdienste wie Swisscom, Sunrise und Salt. Doch auch Dienstleister wie Whatsapp, Threema, Protonmail oder Skype, die ohne eigene Infrastruktur Kommunikationsdienste wie Messaging-, VoIP-, VPN-, Cloud- oder E-Mail-Dienste erbringen, sind betroffen.
Bereits Firmen, die eine Dienstleistung für 5000 Nutzerinnen und Nutzer betreiben, hätten gemäss der ersten Vernehmlassungsvorlage Nutzende mittels Speichern der IP-Adresse identifizieren können müssen. Unternehmen mit über einer Million Nutzenden sollten sechs Monate lang Randdaten wie etwa die Geo-Lokalisierung von Kundinnen und Kunden speichern müssen.
Diese "enorm ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung" verunmögliche das Betreiben von sicheren Messenger- oder Maildiensten und sei "ein massiver Eingriff" in die Privatsphäre, wurde kritisiert. Für die SVP etwa hat die Neufestlegung der Pflichten "offensichtlich das Potenzial", eine Reihe von KMU zu belasten statt sie zu entlasten. Die Kritik kam aber beileibe nicht nur von Rechts, sondern von sämtlichen im Parlament vertretenen Parteien und auch vielen Verbänden.
Unternehmen wie Proton und Threema sehen laut dem Bericht des Bundesrates zur Vernehmlassung ihre Existenz bedroht. Sie würden erwägen, die Schweiz zu verlassen, hiess es dort. Dies gefährde den Ruf und die internationale Attraktivität der Schweiz als Standort für Innovation, Wirtschaft, technologische Souveränität und Vertraulichkeit.
Recht auf vertrauliche Kommunikation
Geltend gemacht wurde laut dem Bericht auch, dass die Revision das Recht auf vertrauliche Kommunikation untergraben würde. Das gelte nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Berufsgeheimnisträger wie Journalistinnen und Anwälte, sowie für schutzbedürftige Gruppen, wie Whistleblower oder Sans-Papiers.
Als problematisch angesehen wurde von zahlreichen Teilnehmenden, dass derart tiefgreifende Änderungen in Verordnungen geregelt werden sollten und nicht auf Gesetzesstufe. Mit diesem Vorgehen überschreite der Bundesrat seine Kompetenzen. Eine Parlamentsdebatte oder ein Referendum seien so nicht möglich.