Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat mit dem Projekt Dazit seine IT-Landschaft erneuert. Das Vorhaben sei nun auf der Zielgeraden und werde per 31. Dezember 2026 planmässig abgeschlossen, teilt das Bundesamt mit.
Im Rahmen von Dazit seien in den vergangenen acht Jahren über 40 Fachanwendungen bestehend aus rund 250 Microservices entstanden. Beispiele sind dem BAZG zufolge die
Passar-Plattform für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Handelswarenverkehrs, die Quickzoll-App für die Verzollung privater Einkäufe sowie die
E-Vignette. Die Systeme für die
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) seien vollständig erneuert worden. Parallel wurden die Grenzkontrollsysteme modernisiert und mehrere digitale Lösungen für mobile Kontrollen bereitgestellt.
Das Programm hat das BAZG nach eigenen Angaben zusammen mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) umgesetzt. Dabei seien neue Lösungen jeweils als Basisversion baldmöglichst in der Praxis eingesetzt worden, um Erfahrungen für eine gezielte Weiterentwicklung zu sammeln. Diese
kontinuierliche Weiterentwicklung und der Parallelbetrieb von neuen und alten Lösungen hätten sich als anspruchsvoll erwiesen und würden weiterhin laufende Anpassungen der Arbeitsabläufe sowie eine permanente Weiterbildung aller Beteiligten erfordern.
Budget von fast 400 Millionen
Das Bundesamt will mit Dazit sollen drei Ziele erreichen: Die Regulierungskosten für die Wirtschaft sollen jährlich um 125 Millionen Franken sinken. Zudem sollen BAZG-interne Effizienzgewinne im Umfang von 300 Vollzeitstellen erzielt und die IT-Betriebskosten stabilisiert werden. Diese Ziele könnten nach aktueller Prognose schrittweise bis 2030 erreicht werden.
Für das Programm hatte der Bundesrat 2017 einen Sonderkredit von 393 Millionen Franken bewilligt. Von den Mitteln waren Ende Juni 2026 rund 346,5 Millionen (88%) verbraucht. Die verbleibenden Gelder würden bis Ende Jahr beziehungsweise als zweckgebundene Reserven 2027 für die Weiter- und Fertigentwicklung einzelner Vorhaben verwendet, so das BAZG. Damit werde der Verpflichtungskredit ohne Kostenüberschreitung eingehalten.