Der Zuschlag für den Auftrag wurde nun zu einem Gesamtpreis von über 6 Millionen Franken an die Kommunikationsagentur Farner aus Zürich vergeben. Diese habe sowohl die Jury überzeugt als auch in der Gesamtbewertung der einzelnen Qualitätskriterien die meisten Punkte erreicht, heisst es in der Begründung. 3,6 Millionen Franken sind für den Grundauftrag vorgesehen, 2,5 Millionen für zusätzliche Optionen, davon 1,5 Millionen als Zusatzfinanzierung für die nationale Kampagne. Insgesamt 3 Angebote sind für den Auftrag eingegangen.
Mit der Kampagne soll das EPD und seine Dachmarke bekannter gemacht werden, heisst es im Pflichtenheft zur Ausschreibung. Dazu soll der Nutzen des digitalen Patientendossier aufgezeigt und zusätzlich das Vertrauen in die Datensicherheit aufgebaut werden. Der Grundauftrag beinhaltet die Erarbeitung der Kommunikationsstrategie, die Entwicklung eines visuellen Konzeptes sowie die Umsetzung, Beratung, Projektleitung und Budgetführung.
Ebenfalls im Betrag inklusive ist die Produktion und die Streuung der diversen Kommunikationsmittel. Für die Streuung der geplanten Massnahmen sollen rund zwei Drittel des Gesamtbudgets aufgewendet werden. Zur Anwendung sollen Print-Anzeigen, Plakate, TV-Spots und Online-Werbung kommen. Zusätzlich dazu soll ein weiterer Teil der Kampagnenarbeit aus der Unterstützung der Kantone und der Stammgemeinschaften bestehen.
Kritik am Zeitpunkt
In der Politik hat sich bereits bei der Ausschreibung Widerstand gegen die geplanten Massnahmen formiert. In einer Interpellation fragte der grünliberale Politiker Jörg Mäder den Bundesrat, ob der Zeitpunkt für eine solche Kampagne der richtige sei. Der Bundesrat habe den Richtungsentscheid bezüglich des EPD kommuniziert und werde dem Parlament entsprechend 2 Botschaften überweisen, von denen die zweite auch eine grundlegende Revision des Gesetzes für das elektronische Patientendossier (EPDG) vorsieht.
Mäder bemängelt, dass diese Revision erst nach dem Ablauf der Kommunikationskampagne in Kraft treten wird. Zudem fragte er weiter, ob der Bundesrat eine Kommunikationskampagne für die erste Version des EPD 1.0 als sinnvoll erachte, solange dieses weder theoretisch funktionstüchtig noch tauglich für Anwendungen in der Praxis sei. Insbesondere der Eröffnungsprozess sei kompliziert, die Nutzung stark eingeschränkt und der ambulante Sektor kaum angeschlossen, begründete Mäder seinen Vorstoss von Mitte Juni.
Verbreitung vorantreiben
Der Bundesrat entgegnete Ende August, dass nicht auf die umfassende Revision des EPDG gewartet, sondern die Verbreitung des EPDs gefördert werden soll. Das elektronische Patientendossier sei bereits heute funktionstüchtig und einige Westschweizer Kantone würden die Verbreitung stark vorantreiben und sogar weiterentwickeln, schreibt die Regierung. Zudem arbeite eHealth Suisse auch bereits an der Einführung eines elektronischen Impfdossiers im EPD, welches den Stammgemeinschaften bis Ende Jahr zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Einführung des EPD sei nicht nur ein Vorhaben des Bundes, sondern ein gemeinsames strategisches Projekt von Bund und Kantonen, wehrt sich die Regierung. Hinzu würden die weiteren Akteure, wie zum Beispiel die Stammgemeinschaften als Verantwortliche für die Umsetzung kommen. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Kommunikation der verschiedenen Akteure gut koordiniert werde, schreibt der Bundesrat. Für die Aufgabenbereiche Kommunikation und Kampagne sollen in der Bundesverwaltung künftig insgesamt 250 Stellenprozente aufgewendet werden.