In den nächsten Wochen soll die Schweizer Proximity-Tracing App getestet werden, welche die Eindämmung des Coronavirus unterstützen soll. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 für diese Pilotphase eine befristete Verordnung verabschiedet.
Die "Verordnung über den Pilotversuch mit dem 'Swiss Proximity-Tracing-System zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren" ist laut einer Mitteilung bis zum 30. Juni befristet. Sie stütze sich auf das Datenschutzgesetz und regle die Organisation, den Betrieb, die bearbeiteten Daten sowie die Nutzung der Proximity-Tracing-App für die Dauer der Pilotphase.
Die App werde voraussichtlich ab nächster Woche von Mitarbeitenden der beiden ETHs, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen getestet, schreibt der Bundesrat. Ausserdem werde die weiteren Personen und Organisationen zur Verfügung gestellt, um allfällige technische Mängel sowie Probleme bei der Benutzung aufzudecken.
Von Experten wird die Wirkung einer Corona-Tracing-App angezweifelt. Dafür
gibt es mehrere Gründe. Einerseits seien die Systeme, die auf Bluetooth oder GPS basieren, nicht genau genug. Ausserdem könnten sie etwa Trennwände nicht wahrnehmen und Vorsichtsmassnahmen wie das Tragen von Masken nicht registrieren. Auch in Island, wo eine Tracing-App schon länger im Einsatz ist, hiess es kürzlich von Verantwortlichen, dass der Einsatz der App manuelles Contact Tracing nicht ersetzen könne und die App kein
"Game Changer" gewesen sei.
EDÖB erachtet App als datenschutzrechtlich zulässig
In seiner nächsten Sitzung am 20. Mai will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für den ordentlichen Betrieb der App zuhanden des Parlaments verabschieden. Diese Botschaft soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten und verabschiedet werden.
In der Mitteilung weist der Bundesrat darauf hin, dass der Datenschutz jederzeit gewährt sei. Die Nutzung der Proximity-Tracing App sei freiwillig und es würden keine Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Ausserdem würden alle Daten der App laufend nach 21 Tagen gelöscht. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erachte den bevorstehenden Versuchsbetrieb der App als datenschutzrechtlich zulässig, schreibt der Bundesrat.