Jetzt ist klar, wer im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 Angebote für die Entwicklung sowie den Betrieb und das Hosting der zentralen E-Justiz-Plattform "Justitia.Swiss" abliefern darf. Die für die Vergabe federführende KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) hat laut Simap im 1. Los für die Entwicklung der Plattform Ti&m, IBM, Elca und Zühlke als Anbieter zugelassen. Im Los 2, dass den IT-Betrieb und das Hosting der Plattform inklusive Service-Desk umfasst, sind ebenfalls Ti&m sowie Elca und zusätzlich Sitrox und Swisscom zur Angebotsabgabe eingeladen worden. Laut dem Pflichtenheft dieser Präqualifikation sollen die entsprechenden Verträge bereits im Februar 2022 beginnen und dann bis zum Januar 2034 laufen.
Mit den Zuschlägen zur
im Sommer gestarteten Ausschreibung geht der seit 2019 unter dem Namen Justitia 4.0 laufenden Umbau der Schweizer Justizlandschaft zwar weiter. Allerdings steht die Beschaffung der als zentrales Element des Projektes geltenden Plattform
unter dem Verdacht, ohne gesetzliche Grundlage umgesetzt zu werden. Jedenfalls hatten im August die Digitale Gesellschaft und ein IT-Anbieter Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil ihrer Meinung nach hier der demokratische und rechtsstaatliche Prozess auf den Kopf gestellt werde.
Die Beschwerde war laut der Webseite des Projekts Justitia 4.0 mit einer Zwischenverfügung vom 31. August 2021 allerdings abgewiesen worden. Und zwar "insbesondere deshalb, weil die vorgebrachten Rügen nicht die Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien betreffen, welche für die Präqualifikation relevant sind". Deshalb sei die Ausschreibung wie geplant fortgesetzt worden, wie es weiter heisst.