Die Strafuntersuchung zur Crypto-Affäre ist eingestellt worden. Peter Marti, ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, hat die Einstellung der Strafuntersuchung bekannt gegeben, die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verfahren ging es um Indiskretionen aus einem Bericht
der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel). Zwei der Beschuldigten waren Markus Seiler, Generalsekretär des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Peter Lauener, der frühere Kommunikationschef des Departements des Innern (EDI).
Der begründete Anfangsverdacht, dass Seiler und Lauener sowie ein weiterer Beschuldigter aus dem EDA und ein Tamedia-Journalist Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Berichtsentwurf der GPDel an Medien weitergegeben hätten, habe sich nicht erhärten lassen, trotz umfangreicher Ermittlungen, schrieb Marti. Medienanfragen zu dem Fall wollte er nicht beantworten.
Verfahren gegen Crypto AG schon 2020 eingestellt
Aufgeflogen war die Crypto-Affäre im Februar 2020. Damals berichteten Medien zum ersten Mal, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND jahrelang über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG mithörten und über 130 Staaten ausspionierten.
Informationen aus einem als vertraulich klassifizierten Entwurf eines Inspektionsberichts gelangten während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien. Danach reichten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat Strafanzeige ein. Peter Marti – ehemaliger Oberrichter im Kanton Zürich – wurde als ausserordentlicher Staatsanwaltschaft des Bundes mit der Untersuchung betraut.
Bei seinen Untersuchungen stiess er auf weitere Informationslecks, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Im Visier war erneut Lauener, damals Kommunikationschef von Gesundheitsminister Alain Berset. Im Zuge der Ermittlungen verliess Lauener das EDI.
Marti war vor der Ausdehnung seiner Ermittlungen von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) autorisiert worden, die Corona-Affäre zu untersuchen und sein Mandat für die Crypto-Ermittlungen auszuweiten. Nach Auffassung von Rechtsexperten ist dies aber in dieser Konstellation nicht zulässig. Untersuchungen eines weiteren ausserordentlichen Staatsanwalt dazu sind noch im Gang.