Niederlage für den Regierungsrat
Cornelia Komposch, SP-Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Justiz und Sicherheit sagte damals noch, ihr sei bewusst, dass der entsprechende Gesetzesparagraf gegen die Verfassung verstossen könnte. "Bei dem Gesetz geht es um die Prävention und nicht darum, Beweise zu sammeln", meinte sie. Es sei das Ziel der Polizei in allen Kantonen, dass Straftaten erkannt werden, bevor sie überhaupt passieren, sagte die Regierungsrätin.
Nun musste Komposch eine Niederlage einstecken. Das Kantonsparlament hat den Plänen der Regierung einen Riegel vorgeschoben und sich gegen den Handy-Paragrafen entschieden, wie '
SRF' berichtet. Alle Fraktionen seien sich einig gewesen, das neue Polizeigesetz ohne den erwähnten Paragrafen zu unterstützen.
Bodycams und Autonummern-Scan bleiben erlaubt
Künftig dürfen Polizistinnen und Polizisten elektronische Geräte also nur mit einem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft unter die Lupe nehmen. Unbestritten blieben indes die Bodycams, welche die Thurgauer Kantonspolizei tragen darf. Ausserdem dürfen Grossanlässe per Video überwacht und Autonummern via Scanner erfasst werden. Letzteres wurde im
Kanton Aargau kürzlich verboten.
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