Thurgauer Parlament streicht Handy-Überwachung aus Polizeigesetz

9. November 2023 um 10:41
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Foto: Kapo TG

Entgegen dem Willen der Thurgauer Regierung darf die Polizei nicht präventiv Handy-Inhalte überprüfen. Sie hat den entsprechenden Gesetzesparagrafen versenkt.

Das neue Polizeigesetz im Kanton Thurgau sollte Polizei- und Strafverfolgungsbehörden unter anderem dazu berechtigen, elektronische Geräte wie Mobiltelefone oder Laptops auch ohne konkreten Tatverdacht überprüfen zu können. Das war im sogenannten Handy-Paragrafen des Polizeigesetzes vorgesehen.
Kurz nachdem der grosse Rat im Kanton Thurgau das Gesetz angenommen hatte, schickte er es wieder in die beratende Kommission zurück. Ursache dafür war wohl die heftige Kritik, die auf die Politikerinnen und Politiker einprasselte.

Niederlage für den Regierungsrat

Cornelia Komposch, SP-Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Justiz und Sicherheit sagte damals noch, ihr sei bewusst, dass der entsprechende Gesetzesparagraf gegen die Verfassung verstossen könnte. "Bei dem Gesetz geht es um die Prävention und nicht darum, Beweise zu sammeln", meinte sie. Es sei das Ziel der Polizei in allen Kantonen, dass Straftaten erkannt werden, bevor sie überhaupt passieren, sagte die Regierungsrätin.
Nun musste Komposch eine Niederlage einstecken. Das Kantonsparlament hat den Plänen der Regierung einen Riegel vorgeschoben und sich gegen den Handy-Paragrafen entschieden, wie 'SRF' berichtet. Alle Fraktionen seien sich einig gewesen, das neue Polizeigesetz ohne den erwähnten Paragrafen zu unterstützen.

Bodycams und Autonummern-Scan bleiben erlaubt

Künftig dürfen Polizistinnen und Polizisten elektronische Geräte also nur mit einem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft unter die Lupe nehmen. Unbestritten blieben indes die Bodycams, welche die Thurgauer Kantonspolizei tragen darf. Ausserdem dürfen Grossanlässe per Video überwacht und Autonummern via Scanner erfasst werden. Letzteres wurde im Kanton Aargau kürzlich verboten.

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